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Corona-Virus - Die Fallzahlen am Mittwoch, 27.10.2021
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Corona-Virus - Die Fallzahlen am Mittwoch, 27.10.2021

Veröffentlicht: Mittwoch, 27.10.2021 07:26

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Die Corona-Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden heute 126 Neuinfektionen seit Montag. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 617. In den vergangenen Tagen ist ein 85-jähriger Mann verstorben, der zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Die Inzidenz für die StädteRegion Aachen liegt bei 72.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

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Corona-Virus - Die Fallzahlen am Mittwoch, 27.10.2021
© StädteRegion Aachen
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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten.

Auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verzichtet. Die aktuellen Werte der neuen Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

Coronaschutzverordnung

Seit dem 1. Oktober gilt unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristige Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter. Die bewährten AHA+L-Standards und die konsequente Anwendung der 3G-Regeln werden beibehalten. Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 29. Oktober 2021 und ist nachzulesen unter https://www.land.nrw/corona

In der seit dem 19. Oktober geltenden Fassung der Coronaschutz-verordnung steht erneut, dass nicht immunisierte Beschäftigte, die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis vorlegen oder vor oder bei Beginn der Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitstag einen dokumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung durchführen müssen.

Bürgertests

Schnelltests (Bürgertests) müssen in den meisten Fällen selbst bezahlt werden. Es gibt Ausnahmen und Übergangsregelungen für bestimmte Personengruppen. Wer jetzt noch eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss seine Berechtigung nachweisen können. Ein Ausweis mit Foto ist in jedem Fall erforderlich. Wer coronatypische Symptome hat, muss wie bisher in einer Arztpraxis getestet werden! Das ist und bleibt kostenlos. Informationen zu Testzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltest zu finden. Die Teststellen können frei über die Preisgestaltung der kostenpflichtigen Tests entscheiden. Eine bundeseinheitliche Preisvorgabe ist nicht vorgesehen.

Wer sich privat selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest sollte man zu Hause bleiben und sich an die AHA- +L-Regel halten. Nach wie vor gilt außerdem: Wer coronatypische Symptome hat, kann weder an einer Bürgerteststelle noch im Kommunalen Abstrichzentrum getestet werden, sondern nur bei einem niedergelassenen Arzt. Hierzu muss unbedingt vorher ein Termin vereinbart werden!

Impfangebote

Eine Impfung ist jederzeit in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe: https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister.

Außerdem kann man sich ab sofort immer donnerstags, freitags und samstags (13 Uhr bis 19 Uhr) in den Aachen-Arkaden (Trierer Str.1) impfen lassen. Auch die Impfbusse sind weiterhin im Einsatz. Die Fahrpläne mit den Haltestellen sind unter www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden.

Bürgerservice „Impfen“

Der Bürgerservice in der Impfstelle des Gesundheitsamtes steht ebenfalls weiterhin zur Verfügung. Wenn man im Impfzentrum von Stadt und StädteRegion Aachen, im Impfbus oder von mobilen Teams des Impfzentrums geimpft wurde, können dort folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

• Genesenenzertifikate oder Impfzertifikate für Genesene

• Nachtrag der Impfung im gelben Impfpass (Impfzertifikate erforderlich)

• Ausstellung von Impfzertifikakten bei Verlust des Originals

Wichtig: Hierfür sollte man einen Termin vereinbaren unter: https://www.staedteregion-aachen.de/buergerservice-impfstelle

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)

Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) der StädteRegion Aachen ist ab sofort am Bahnhof Rothe Erde zu finden (Beverstr./Ecke Trierer Str. und Adalbertsteinweg). Dort kann sich jeder testen lassen, der einen

Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest hat. Fällt ein Schnelltest positiv aus, kann im KAZ auch ein kostenloser PCR-Test durchgeführt werden. Außerdem kann hier die Freitestung nach der Quarantäne erfolgen. Wichtig ist: Die Durchführung kostenpflichtiger Tests ist nicht möglich. Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.

Nach wie vor gilt außerdem: Wer coronatypische Symptome hat, kann weder an einer Bürgerteststelle noch im Kommunalen Abstrichzentrum getestet werden, sondern nur bei einem niedergelassenen Arzt. Vereinbaren Sie dazu unbedingt vorher einen Termin!

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