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Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 27. Januar 2021
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 27. Januar 2021

Veröffentlicht: Mittwoch, 27.01.2021 10:38

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Die Corona-Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen melden am Mittwoch, dass die Sieben-Tage-Inzidenz hier bei uns auf 79 (-8) gesunken ist.

Neu infiziert haben sich seit Dienstag 63 (+48) Menschen, insgesamt haben sich damit bei uns bisher 16.478 Menschen angesteckt.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist gesunken - von 788 auf aktuell 780 (-0).

In den vergangenen Tagen ist ein Mann im Alter von 75 Jahren verstorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde - insgesamt haben wir somit bisher 399 Covid-19-Tote zu beklagen.

Wieder genesen sind inzwischen 15.299 (+70) ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

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Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion:

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*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

 Verdacht auf britische Virusvariante in Aachener Studierenden-wohnungen. Kontaktpersonen müssen 14 Tage in Quarantäne.

Schon im vergangenen Jahr wurden weltweit neue Varianten des SARS-CoV-2 Virus identifiziert. In Deutschland sind seit Dezember 2020 Infektionen mit der britischen, der südafrikanischen sowie der brasilianischen Variante bekannt. In Aachen gab es jetzt bei Ausbrüchen in Wohneinrichtungen von Studierenden konkrete Hinweise auf eine intensive Reisetätigkeit der Betroffenen. Daher wurden zwei Proben mit der Fragestellung nach der britischen Virusvariante untersucht, bei denen sich der Verdacht erhärtete. In einer speziellen PCR wird nach drei Stücken des Virusgenoms gesucht. Bei der britischen Variante kann eines der Stücke aufgrund einer Genveränderung nicht nachgewiesen werden. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf die britische Variante. Die PCR ist die wichtigste Labormethode zur Untersuchung der molekularen Feinstruktur der Erbsubstanz. Ein Beweis kann nur durch eine Sequenzierung erbracht werden. Diese ist sehr aufwändig und dauert derzeit zwei bis drei Wochen, da sie nur in wenigen Laboren durchgeführt wird. In den beiden Fällen wurde sicherheitshalber die Quarantäne für die Kontaktpersonen auf 14 Tage verlängert! Eine Freitestung nach 10 Tagen ist in den Fällen nicht möglich.

Am 24.12.2020 hatte das Land Baden-Württemberg erstmals über einen Nachweis der britischen Variante berichtet. Inzwischen sind Fälle in mehreren Bundesländern und einzelne Ausbrüche mit der Variante bekannt. Untersuchungen zufolge ist sie noch leichter von Mensch zu Mensch übertragbar als bisher zirkulierende Varianten. Hinweise auf eine verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe gibt es bislang nicht.

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt ab heute (27.01.2021)

Nach der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Wichtigster Regelungsinhalt ist die Umsetzung von Maßnahmen, die einer weitestmöglichen Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte dienen sollen; dies sind neben der Ausweitung von mobiler Arbeit vor allem:

  • Vermeidung betriebsbedingter Zusammenkünfte (Besprechungen)
  • Vorgabe einer Mindestfläche bei der Raumnutzung von 10 Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person
  • Verpflichtung zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken oder FFP2-Masken überall dort, wo Mindestflächen oder –abstände nicht eingehalten werden können.

Das gilt auch für die Verwaltungen von Stadt und StädteRegion Aachen, die weiterhin geöffnet bleiben. Auch für Besucherinnen und Besucher ist in den Räumlichkeiten der Verwaltung das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer FFP2-Maske Pflicht. Es wird dringend empfohlen, wann immer es möglich ist, vorher einen Termin zu vereinbaren.

Terminbuchungen für über 80-Jährige seit dem 25. Januar möglich

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Da es in den ersten Tagen zu Überlastungen der Systeme gekommen ist, sollte man die Termine im Laufe der Woche vereinbaren. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.

Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist nicht möglich!

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.

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