
Corona-Virus - Die Fallzahlen am Mittwoch, 26. Januar 2022
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.01.2022 10:37
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden am Mittwoch 3.332 Corona-Fälle mehr als noch am Montag. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 681. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 59 und 87 Jahren und zwei Männer im Alter von 93 und 97 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Weitere Informationen der Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen
Kontaktmöglichkeit für „PCR-Positive“
Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.
Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html
Land NRW ändert „Lolli“-PCR-Testverfahren an Grundschulen
Aufgrund des deutschlandweit stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und angesichts begrenzter Laborkapazitäten gibt es ab sofort eine Konzentration von PCR-Tests vor allem auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln. Im Hinblick auf diese Priorisierungsentscheidung von Bund und Ländern ist somit eine kurzfristige Anpassung des „Lolli“-PCR-Verfahrens erforderlich.
Kurzfristig werden folgende Anpassungen bei „Lolli“-PCR-Tests vorgenommen:
- Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
- Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
- Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
- Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
- Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Gruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für diese Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.
Coronaschutzverordnung
In NRW gelten Maßnahmen, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen. Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt derzeit bis zum 07. Februar 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung
Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung und Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Hier eine Übersicht:
Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt! Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle.
Impfungen für Jugendliche und Erwachsene
Impfungen sind grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Eine aktuelle Auflistung der über 20 Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen
In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angeboten. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar. Die Stiko empfiehlt allen Personen über 12 Jahre eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur Grundimmunisierung. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nun auch im Abstand von mindestens drei Monaten eine Impfdosis erhalten.
Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung.
Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)
Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test, für Kontaktpersonen und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an. PCR-Tests, die zum Beispiel zum Antritt einer Urlaubsreise gebraucht werden, sind im KAZ nicht möglich. Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, sollte dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden!
Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.
