Anzeige
Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 23. Dezember 2020
© SYMBOLBILD | wladimir1804 - stock.adobe.com
Teilen: mail

Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 23. Dezember 2020

Veröffentlicht: Mittwoch, 23.12.2020 10:19

Anzeige

Die Corona-Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen melden am Mittwoch 132 (+77) Neuinfektionen, insgesamt haben sich damit bisher hier (seit Beginn der Zählung im Februar 2020) 13.276 Menschen mit dem Virus angesteckt.

Aktuell infiziert sind 1.611 Menschen, 55 weniger als am Dienstag.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für die StädteRegion ist auf 194 gesunken, vergleichsweise hoch ist der Wert in Roetgen(347), Eschweiler (223) und Stolberg(262).

11.409 (+177) Menschen haben bei uns bisher eine Corona-Infektion hinter sich gebracht.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle mit einer Covid-19-Erkrankung ist auf 256 gestiegen. In den vergangenen Tagen sind sechs Frauen im Alter von 58, 82, 84, 87, 88 und 95 Jahren sowie vier Männer im Alter von 74, 81, 86 und 88 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

So verteilen sich die Fallzahlen auf die einzelnen Kommunen:

Anzeige
Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 23. Dezember 2020
Anzeige

Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:

Anzeige

Allgemeinverfügungen von Stadt und StädteRegion Aachen

Aufgrund dessen, dass die Sieben-Tages-Inzidenz schon am Montag und Dienstag (21. Und 22. Dezember) über dem kritischen Wert von 200 lag, haben die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen beim Land Nordrhein-Westfalen dazu zwei inhaltlich gleichlautende Allgemeinverfügungen vorgelegt. Unter anderem wird darin eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21 bis 5 Uhr vorgeschlagen. Aktuell liegen die beiden Verfügungen beim NRW-Gesundheitsministerium.

Beginn der Impfungen

Am 27. Dezember 2020 beginnen in der StädteRegion Aachen die ersten Impfungen gegen Covid19. Dieser Termin ist der Impfstart in ganz Nordrhein-Westfalen.

Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfdosen zur Verfügung steht, sollen diese nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission dafür genutzt werden, die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle schnell zu reduzieren. Geimpft werden daher zunächst Personen über 80 Jahren sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen. Im ersten Schritt impfen mobile Teams der Kassenärztlichen Vereinigung deshalb vor Ort in den stationären Altenpflegeeinrichtungen.

Durch die zunächst sehr begrenzte Anzahl der Impfdosen wurde auch die Reihenfolge der Pflegeeinrichtungen, die von den Impfteams angefahren werden festgelegt. Das Alter stellt das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf dar, deshalb wurde die Altersstruktur der einzelnen Einrichtungen ausgewertet. Danach steht die Einrichtung mit dem prozentual höchsten Anteil der über 80-jährigen Bewohnerinnen und Bewohner an erster Stelle.

Aktualisierung der Coronaschutzverordnung und der Coronaeinreiseverordnung

Mit Wirkung zum 23. Dezember wurden die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung erneut angepasst.

In der Coronaeinreiseverordnung ist nun zusätzlich geregelt, dass die vorzunehmenden Tests die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die auf der Internetseite www.rki.de/tests veröffentlicht sind, erfüllen müssen. Außerdem müssen Personen, die auf der Durchreise ihr Transportmittel verlassen eine Alltagsmaske tragen, sofern eine Begegnung mit anderen Personen nicht ausgeschlossen ist.

In der Coronaschutzverordnung ist nun klar geregelt, dass der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten sowie Baustoffhandelsgeschäften nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden mit Gewerbeschein, Handwerkern mit Handwerkerausweis sowie Land- und Forstwirten mit den jeweils betriebsnotwendigen Waren zulässig ist. Außerdem ist in Einkaufszentren, Einkaufspassagen und ähnlichen Einrichtungen für jede räumlich abgetrennte Verkaufsstelle die Höchstkundenzahl von einem Kunden pro zehn Quadratmetern maßgeblich. Zudem dürfen sich nicht mehr Kundinnen und Kunden in der Gesamtanlage aufhalten als in Summe für die Verkaufsgeschäfte nach den jeweils zulässigen Personenzahlen zulässig sind. Zusätzlich kann bezogen auf die Allgemeinfläche eine Person je 20 qm Allgemeinfläche in die zulässige Gesamtpersonenzahl für die Gesamtanlage eingerechnet werden.

Zusätzlich ist eine Ausnahme vom Übernachtungsangebot geregelt: Übernachtungen, die aus Gründen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder aus sozial-ethischen Gründen dringend notwendig sind, dürfen angeboten werden.

Besuchsverbot in Einrichtungen aufgehoben

In mehreren Allgemeinverfügungen hat das Land erlassen, dass Besuche in Krankenhäusern und Alten- sowie Pflegeheimen über die Weihnachtstage grundsätzlich möglich sind.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli an den Feiertagen

Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26. Dezember 2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr von 8 bis 18 Uhr geöffnet! Am 24., 25. und 31. Dezember (Silvester) sowie am 1. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Erreichbarkeit des Bürgertelefons zum Jahresende

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rundum das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.

Meldungen an den Feiertagen

An den Feiertagen werden die Krisenstäbe nicht zusammenkommen und daher wird es auch keine Tagesmeldung geben. Das Gesundheitsamt bleibt weiter im Einsatz, so dass die tagesaktuellen Zahlen weiterhin auf aachen.de/corona in den Tabellen und Graphiken einsehbar sind. Am 28. Dezember wird es wieder eine Meldung aus den Krisenstäben geben.

*Sieben-Tage-Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern gerechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Anzeige
Anzeige
Anzeige