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Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 21. Oktober 2020
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 21. Oktober 2020

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.10.2020 08:44

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Im Corona-Risikogebiet StädteRegion Aachen gehen die Fallzahlen weiter nach oben.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt jetzt bei 117 (+4).

Seit Dienstag gibt es in Stadt und StädteRegion Aachen 96 Neuinfektionen, somit haben sich bisher hier insgesamt (seit Beginn der Zählung im Februar 2020) 3.912 Menschen mit dem Virus angesteckt.

Bei den aktuell Infizierten gibt es (ohne Dunkelziffer) mit jetzt 645 Menschen 23 mehr als am Dienstag.

73 Patienten sind seit Dienstag wieder genesen, insgesamt haben hier bei uns 3.157 Menschen eine Corona-Infektion hinter sich gebracht, heißt es.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle mit einer Covid-19-Erkrankung liegt weiter bei 110.

Von den einzelnen Kommunen hat Baesweiler die höchste Sieben-Tage-Inzidenz mit 321 (vorher 299), dahinter folgen Simmerath mit 169 und Monschau mit 162.

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Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 21. Oktober 2020
© StädteRegion Aachen
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Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:

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Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.


Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots: Gefährdungsstufe 2 festgestellt. - Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.

Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 mit Wirkung von heute (21.10.2020) festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen. Entsprechende Allgemeinverfügungen müssen noch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden – darüber wird zeitnah berichtet! - Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/corona.


Appell der Krisenstäbe: Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“


Weiterhin Maskenpflicht an Schulen und Berufskollegs: Die vor den Ferien verhängte Maskenpflicht für weiterführende Schulen und Berufskollegs gilt nach den Ferien weiter. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II sowie den Berufskollegs auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.


Hinweis an Arbeitgeber: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen, die an der Grenze vorgelegt werden kann. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die belgischen Behörden die dort geltenden Maßnahmen und Auflagen streng kontrollieren.


Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.


Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

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