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Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 2. Dezember 2020
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 2. Dezember 2020

Veröffentlicht: Mittwoch, 02.12.2020 09:45

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Die Corona-Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen melden heute 144 (+117) Neuinfektionen, insgesamt haben sich damit bisher hier (seit Beginn der Zählung im Februar 2020) 10.460 Menschen mit dem Virus angesteckt.

Aktuell infiziert sind 1078 Menschen, 68 weniger als am Dienstag.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für die gesamte StädteRegion ist leicht gesunken - und zwar um 1 auf jetzt 117, am höchsten ist sie in Würselen mit aktuell 258.

9194 (+226) Menschen haben bei uns bisher eine Corona-Infektion hinter sich gebracht.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle mit einer Covid-19-Erkrankung ist nochmal um vier gestiegen auf jetzt 188, hinzugekommen sind vier Männer. Zwei im Alter von 85 Jahren und zwei im Alter von 77 sowie 80 Jahren

So verteilen sich die Fallzahlen auf die einzelnen Kommunen:

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Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:

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*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Neue Quarantäneverordnung für NRW veröffentlicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat zum 1. Dezember erstmalig eine Verordnung zu den Quarantäneregelungen erlassen. Ziel der Verordnung ist es, die Regelungen zur Quarantäne zu vereinheitlichen und die Kommunen zu entlasten, da nicht mehr in allen Fällen eine individuelle Quarantäneanordnung erforderlich ist.

Danach muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer

•    aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen PCR-Test bestätigt werden;

•    ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen PCR-Test machen muss;

•    ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;

•    mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.

Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss.

Die genannten Personenkreise bekommen zukünftig keine formale Anordnung zur Quarantäne mehr vom Gesundheitsamt.

Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung erhalten. „Das Gesundheitsamt wird weiter die betroffenen Personen kontaktieren und auch auf Wunsch eine Quarantänebescheinigung ausstellen, die für den Verdienstausfall genutzt werden kann“, sichert Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons aber zu.

Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie verlängert sich faktisch, da nun nicht mehr der Beginn der ersten Krankheitssymptome, sondern in jedem Fall das Datum des Tests als Beginn der Quarantänezeit genommen wird. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht mehr. Bestehen die Symptome weiter oder sind sich Erkrankte unklar, wie sie ihre Lage bewerten sollen, können sie über eine eigene Mailadresse mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen und werden dann von medizinischem Fachpersonal beraten.

Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt vorgenommen werden, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden. „Daher werden die Kontaktpersonen künftig einen solchen Test nicht mehr wie bisher am siebten, sondern am zehnten Tag angeboten bekommen, wenn sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden“, so Dr. Ziemons.

Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.

Keine Regelung enthält die Quarantäneverordnung zum Vorgehen an Schulen. Hier wird das Gesundheitsamt weiterhin keine Quarantäne verhängen, solange ein betroffener Schüler oder Lehrer jederzeit die Maske korrekt getragen hat. Auch für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer kann eine verhängte Quarantäne nicht vor dem zehnten Tag verkürzt werden. „Dieses Vorgehen ist angesichts aktueller Studien aus Köln und Bayern und aufgrund der Erfahrungen des städteregionalen Gesundheitsamtes weiter das infektiologisch und epidemiologisch sinnvollste“, teilte Dr. Ziemons mit.

Die Quarantäneverordnung gilt bis einschließlich 20. Dezember und ist nachzulesen auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Informationsformular zum Grenzübertritt

Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?

Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.

Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.

Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.

Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

 Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

 Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

 Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

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