
Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 16. Dezember 2020
Veröffentlicht: Mittwoch, 16.12.2020 10:07
Die Corona-Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen haben die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung nochmal angepasst (Einzelheiten siehe weiter unten hier auf dieser Seite!).
Am Mittwoch sind 172 Neuinfektionen gemeldet worden, insgesamt haben sich damit bisher hier (seit Beginn der Zählung im Februar 2020) 12.197 Menschen mit dem Virus angesteckt.
Aktuell infiziert sind 1.325 Menschen, 20 weniger als am Dienstag.
Die Sieben-Tage-Inzidenz für die StädteRegion ist leicht um 5 gestiegen auf jetzt 175, am höchsten ist sie aktuell in Roetgen mit 717 (-35).
10.640 (+179) Menschen haben bei uns bisher eine Corona-Infektion hinter sich gebracht.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle mit einer Covid-19-Erkrankung ist stark hochgegangen - und zwar um 13 auf jetzt 232. In den vergangenen Tagen sind acht Männer und fünf Frauen im Alter von 68 bis 94 Jahren gestorben, die infiziert waren.
So verteilen sich die Fallzahlen auf die einzelnen Kommunen:
Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Aktualisierte Coronaschutz- und Coronabetreuungsverordnung:
Die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung wurden noch einmal in einigen Punkten verändert (Stand: 16.12.2020).
Es wird klargestellt, dass
- die praktische betriebliche und überbetriebliche Ausbildung den Regelungen der „Arbeitswelt“ – also den Arbeitsschutzregelungen – unterfällt und in diesem Rahmen anders als Präsenzunterricht an Schulen weiter zulässig ist.
- die Regelungen für zulässige Prüfungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder wegen einer Unzumutbarkeit für die Prüflinge nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 10.01.2021 verlegt werden können, und deren unmittelbare Vorbereitung vereinheitlicht werden. Auch bereits terminierte Fahrprüfungen können unter den bekannten Infektionsschutzmaßnahmen noch durchgeführt werden.
- die gerade in den Wintermonaten wichtigen Angebote der Wohnungslosenhilfe unter Beachtung der Infektionsschutzregelungen zulässig bleiben.
- im Rahmen des strikten Lockdowns wie im Frühjahr Sonnenstudios als mit Schwimmbädern, Saunen etc. vergleichbare Einrichtungen ebenfalls nicht betrieben werden dürfen.
- auch Reisebüros dem Verbot des Einzelhandels unterfallen. Zudem wird klargestellt, dass in Handyshops oder Telefonläden Reparaturleistungen und auch ein Austausch defekter Geräte erfolgen kann, der Verkauf von Neugeräten (mit und ohne Vertrag) aber vergleichbar mit dem gesamten übrigen Elektronikhandel während des Lockdowns unzulässig ist.
- die Zulässigkeit von Friseurdienstleistungen gestrichen wurde; aufgrund von Nachfragen wird der Begriff aber bei den „Regelbeispielen“ von unzulässigen Dienstleistungen jetzt auch ausdrücklich aufgenommen.
- die Zweierbetreuungen in der sozialen Frühförderung für Kinder mit Förderbedarf gerade im sozialen Zusammenleben zulässig ist.
Da das Verbot zum Erwerb von Feuerwerk einheitlich auf Bundesebene im Sprengstoffrecht geregelt wurde, entfällt die zunächst vorgesehene Landesregelung. Die am Ende der Verordnung zusammengefassten Bußgeldsachverhalte wurden noch um das zuletzt aufgenommene generelle Verbot von Partys und vergleichbaren Feiern vervollständigt.
Die Regelungen der Coronabetreuungsverordnung wurden in kleineren Umsetzungsfragen an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und die veränderte Coronaschutzverordnung angepasst. Die wesentlichen Regelungen zum Unterrichts- und Betreuungsumfang bleiben gegenüber den Bekanntmachungen aus der letzten Woche unverändert.
Diese Änderungen treten ebenfalls am Mittwoch, 16.12.20202, in Kraft und sind nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr von 8 bis 18 Uhr geöffnet! Am 24., 25. und 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? - Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
