
Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 13. Januar 2021
Veröffentlicht: Mittwoch, 13.01.2021 09:15
Die Corona-Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen melden am Mittwoch (13.1.21) 79 (+70) Neuinfektionen. Damit haben sich bisher hier bei uns insgesamt 15.548 Menschen angesteckt.
Aktuell infiziert sind 1.028 Menschen, 86 weniger als noch am Dienstag.
Die Zahl der Todesfälle mit einer Corona-Infektion ist um sieben gestiegen auf jetzt 347 - zuletzt sind zwei Frauen und fünf zwei Männer im Alter von 76 bis 92 Jahren gestorben.
Wieder genesen sind inzwischen 14.173 (+158) ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen.
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist leicht gesunken - um 5 auf aktuell 129.
Außerdem weisen die Krisenstäbe darauf hin, dass ab sofort eine aktualisierte Coronaeinreiseverordnung gilt und dass es eine neue Coronaregionalverordnung zur 15-Kilometer-Regelung gibt (siehe hier auf dieser Seite unter "Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion").
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion:
Aktualisierte Coronaeinreiseverordnung: Ab sofort (13.01.2021) gilt eine neue Coronaeinreiseverordnung. Zu den Staaten Südafrika und Großbritannien wurde Irland ergänzt. Für Einreisende aus Irland gelten somit die gleichen Regelungen, wie für Einreisende aus den beiden anderen genannten Ländern.
Neue Coronaregionalverordnung: Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Coronaregionalverordnung zur Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Hotspots herausgegeben. Die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen durch einen eingeschränkten Bewegungsradius gilt seit dem 12. Januar 2021 in vier namentlich genannten Regionen. Die Voraussetzung eines deutlich und nachhaltig über dem Inzidenzwert von 200 liegenden Infektionsgeschehens ist demnach für die Kreise Höxter, Minden-Lübbecke und Recklinghausen sowie den Oberbergischen Kreis gegeben.
Gemäß der Regionalverordnung dürfen sich Bürgerinnen und Bürger aus den genannten Kreisen nur noch innerhalb des Kreisgebietes ohne Einschränkung bewegen. Über die Grenze des eigenen hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) begrenzt. Ziel der räumlichen Beschränkungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen und nicht in andere Gemeinden zu „exportieren”.
Die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung gilt für das Hineinfahren in solche „Hotspots“ von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.
Ausnahmen gelten nur für besondere Sachverhalte wie die Fahrt zur Arbeit, enge Familienbesuche, Aufsuchen von Pflege- und Gesundheits-einrichtungen etc.
Maßgeblich für die Aufnahme in die Coronaregionalverordnung ist, ob das Infektionsgeschehen in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt erwartbar und nachhaltig über 200 Neuinfektionen/100.000 Einwohner je 7 Tagen liegt. Zudem muss es sich um ein diffus überdurchschnittliches Ausbruchsgeschehen handeln, das nicht nur auf besonderen Ausbrüchen in einzelnen Einrichtungen/Pflegeheimen/Unternehmen als „Infektionstreibern“ beruht. Über die Aufnahme wird immer erst nach Abstimmung mit der Kommune zu diesen Fragen entschieden. Die Ursachen für das Infektionsgeschehen werden dabei zwischen der jeweiligen Kommune, dem LZG und dem MAGS erörtert. Diese Verordnung ergänzt die Regelungen der Coronaschutzverordnung.
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ): Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
