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Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 10. Juni 2020
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 10. Juni 2020

In der StädteRegion Aachen sind aktuell - unabhängig von einer Dunkelziffer - 20 Menschen mit dem Coronavirus infiziert - zwei weniger als am Dienstag.

Bei den Neuinfektionen ist ein Fall aus Aachen dazugekommen - somit haben sich bisher hier insgesamt 1980 (+1) Leute angesteckt.

Die Zahl der Todesfälle liegt jetzt bei 95 (+1) - zuletzt gestorben im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion ist ein Mann im Alter von 39 Jahren.

Allein in der Stadt Aachen gibt es bisher 983(+1) bestätigte Fälle.

1865 (+2) Patienten sind inzwischen wieder genesen.

Das Abstrichzentrum in Aachen am Tivoli ist nur noch bis enschließlich Freitag in Betrieb.

Veröffentlicht: Mittwoch, 10.06.2020 08:45

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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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* Die nächsten aktuellen Zahlen werden am Freitag (12.06.2020) veröffentlicht.

* Notfall-Szenario: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. - Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 1.

* Corona-Schutzmaßnahmen: Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist unter www.staedteregion-aachen.de/coronavirus eingestellt. Diese gilt bis zum 15. Juni 2020.

- Neu ist: Tests auf das Coronavirus können in sensiblen Bereichen ausgeweitet werden – jetzt auch ohne Krankheitsanzeichen. Das legt eine Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium fest. Konkret sollen nun grundsätzlich alle Patienten getestet werden, die im Krankenhaus aufgenommen werden - unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Daneben können Gesundheitsämter oder Ärzte Tests für Menschen ohne Symptome veranlassen. Möglich werden damit umfassende Tests bei engen Kontakten zu Infizierten - zum Beispiel auch bei Corona-Ausbrüchen in Kitas oder Schulen sowie in Pflegeheimen.

* Am 15. Juni öffnen die Schulen für die Primarstufen: Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat jetzt mitgeteilt, dass ab dem 15. Juni 2020 (Montag) wieder alle Kinder im Grundschulalter bis zu den Sommerferien an allen Wochentagen die Schule besuchen. Damit soll den Kindern der Primarstufe vor den anstehenden Sommerferien nochmals ein durchgehender und geordneter Schulalltag ermöglicht werden. Der notwendige Infektionsschutz an Schulen der Primarstufe wird insbesondere durch das Prinzip konstanter Lerngruppen erfüllt. - Das bedeutet: Die Schülerinnen und Schüler werden bei Einhaltung der geltenden Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz ohne Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer unterrichtet. Anfangs- und Pausenzeiten werden gestaffelt. Zudem müssen Anwesenheit und Gruppenzusammensetzung dokumentiert werden. Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

Unter den genannten Voraussetzungen wird auch der Betrieb im Offenen Ganztag und in der Übermittagsbetreuung wiederaufgenommen. Mit der Rückkehr zu einem regulären Schulbetrieb endet das Angebot der schulischen Notbetreuung.

* Berufskollegs: Seit dem 11. Mai 2020 ist durch die vorgenommenen Priorisierungen in den Berufskollegs die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler bereits grundsätzlich möglich. Da sich nach den Abschlussprüfungen sukzessive die personellen und räumlichen Kapazitäten der einzelnen Berufskollegs erweitern, soll auch hier bis zu den Sommerferien schrittweise der Unterricht - zumindest tageweise – wieder als Präsenzunterricht für alle Schülerinnen, Schüler und Studierende realisiert werden.

* Abstrichzentrum: Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) im Aachener Tivoli wird zum 13. Juni ruhend gestellt. Zuletzt gab es nur noch deutlich weniger als 100 Testungen pro Tag. Ein mobiles Team arbeitet weiter vom Gesundheitsamt aus gezielt in Einrichtungen und sogenannten Hotspots, also überall da, wo Corona-Infizierte entdeckt oder vermutet werden. Auch die prophylaktisch arbeitenden Beraterteams sind weiterhin unterwegs. Die Maßnahme ist mit den beiden kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Stadt und Land abgestimmt. Hausärzte und Krankenhäuser übernehmen jetzt wieder die Abstriche bei ihren Patienten. Eine Reaktivierung des Abstrichzentrums ist mit Vorlauf jederzeit möglich. Positive Testergebnisse werden auch in Zukunft beim Gesundheitsamt bearbeitet. Von dort aus erfolgt weiterhin die konsequente Kontaktpersonennachverfolgung.

* Bis einschließlich Freitag, 12. Juni, ist das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli an Werktagen von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin zu erhalten. In einer Vorprüfung wird abgeklärt, ob die Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind.

* Appell: Die Krisenstäbe weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nichtbeachtung in Quarantäne geschickt werden müssten. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 29. Juni weiter. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.

* Alltagsmaske oder Visier: In begründeten Einzelfällen kann die Mund-Nase-Bedeckung laut aktueller Coronaschutzverordnung „durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung des Arbeitsplatzes durch Glas, Plexiglas o.ä.), hilfsweise – falls das dauerhafte Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung zu Beeinträchtigungen führt – durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden.“ Allerdings wird diese Möglichkeit in der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ eingeschränkt. In der Gastronomie gilt die Ausnahme zum Beispiel nicht für Beschäftigte mit Kontakt zu den Gästen. Diese müssen weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Einschränkung gilt ebenfalls nicht für Beherbergungsbetriebe, Friseure, Kosmetikstudios oder Massage.

* Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

* Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der

StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.

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