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Corona-Virus - die Fallzahlen am Freitag, 29. Mai 2020
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Freitag, 29. Mai 2020

In der StädteRegion Aachen sind - unabhängig von einer Dunkelziffer - aktuell 24 Menschen mit dem Coronavirus infiziert - einer mehr als am Donnerstag.

Bei den Neuinfektionen sind drei neue Fälle in Aachen hinzugekommen - somit haben sich bisher insgesamt hier 1967 (+3) Leute angesteckt.

In der Stadt Aachen gibt es damit bisher 978 (+3) bestätigte Fälle.

Die Zahl der Todesfälle ist um einen auf 93 gestiegen, hinzugekommen ist ein Mann im Alter von 55 Jahren.

1850 (+1) Patienten sind inzwischen wieder genesen.

Veröffentlicht: Freitag, 29.05.2020 09:54

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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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* Über Pfingsten wird die tägliche Berichtspflicht an den Krisenstab der Bezirksregierung Köln ausgesetzt. Aktuelle Zahlen werden wieder am 02.06.2020 bekanntgegeben.

* Notfall-Szenario: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. - Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 1,3.

* Aktuelle Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen: Ab Samstag, 30. Mai 2020, gelten in Nordrhein-Westfalen weitere Öffnungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen, Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen in Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie anderen öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen sowie Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport. Die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen sieht unter anderem folgende Erleichterungen ab dem 30. Mai 2020 vor:

1.        Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.

Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.

2.        Kultureinrichtungen

Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.

3.        Sport

Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. In Kontaktsportarten ist ein uneingeschränktes Training in Gruppen bis zu zehn Personen möglich. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wieder aufnehmen.

4.        Ferienangebote

Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

5.        Messen, Kongresse, Tagungen

Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist unter www.staedteregion-aachen.de/coronavirus eingestellt. Diese gilt bis zum 15. Juni 2020.

* Abstrichzentrum: Das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli ist noch bis zum 12.6. an Werktagen von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin zu erhalten. in einer Vorprüfung wird abgeklärt, ob die Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. Die Empfehlung des Robert Koch-Instituts sieht derzeit vor, dass sich alle Personen, die Krankheitssymptome (Fieber, grippeähnliches Gefühl, Schnupfen, Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmackssinn verändert oder verloren) aufweisen, testen lassen können.

* Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 29. Juni weiter. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.

* Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

* Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der

StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.

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