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Corona-Virus - die Fallzahlen am Freitag, 29. Januar 2021
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Freitag, 29. Januar 2021

Veröffentlicht: Freitag, 29.01.2021 10:44

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Die Corona-Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen melden am Freitag, dass die Sieben-Tage-Inzidenz hier bei uns auf 94 (+0) gleich geblieben ist. Neu infiziert haben sich seit Mittwoch 86 (+38) Menschen, insgesamt haben sich damit bei uns bisher 16.688 Menschen angesteckt.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist gestiegen - von 888 auf aktuell 923 (+35).

In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 74 (2x) und 86 Jahren sowie drei Männer im Alter von 72, 83 und 86 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Insgesamt haben wir 405 Covid-19-Tote zu beklagen.

Wieder genesen sind inzwischen 15.360 (+45) ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

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Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion:

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*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.


Coronaeinreiseverordnung in der ab dem 30. Januar 2021 gültigen Fassung

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten wurde aktualisiert. Weiterhin gilt, dass Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben haben. Dort haben sie sich für einen Zeitraum von zehn Tagen gerechnet ab dem Tag ihrer Ausreise aus diesem Gebiet ständig aufzuhalten.

Geändert wurde, dass eine Absonderung frühestens fünf Tage nach der Einreise enden darf, wenn die Person über ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Coronainfektion auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügt und sie dieses innerhalb von zehn Tage nach der Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt. Neu ist, dass die dem ärztlichen Zeugnis oder Testergebnis zugrunde liegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen vorgenommen worden sein darf.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2021 außer Kraft.

Aktualisierte Coronabetreuungsverordnung

Die Coronabetreuungsverordnung wurde bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Geändert haben sich die Ausnahmen zur Anwesenheit in den schulischen Einrichtungen.

Stattfinden darf die Betreuung für Schülerinnen und Schüler

  • der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können,
  • aller Klassen und Jahrgangsstufen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, bei denen zugleich ein besonders stark ausgeprägter Bedarf an schulischer Betreuung besteht,
  • aller Klassen und Jahrgangsstufen, die nach Einschätzung der Schulleitung zuhause oder im Ausbildungsbetrieb nicht mit Erfolg am Distanzunterricht teilnehmen können.

Außerdem dürfenvAuswahlgespräche von Schulen im Lehrereinstellungs-verfahren, soweit sie zur Sicherung der Unterrichtsversorgung unabdingbar sind und unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen der Lehrerausbildung stattfinden.

Zusätzlich kann die obere Schulaufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen für Abschlussklassen oder für die Erbringung von Leistungsnachweisen.

Weiterhin wird es keinen Präsenzunterricht geben.

Belgien erlaubt nur noch „zwingend notwendige Reisen“

Wer in Belgien wohnt, muss bis zum 1. März auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen verzichten. In diesem Zeitraum sind Urlaubsreisen und Ausflüge verboten. Das Reiseverbot wird sowohl im Straßen-, Flug-,

und Schiffs- als auch im Schienenverkehr kontrolliert. Grundlage ist ein ministerieller Erlass zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 in der Fassung vom 26. Januar. Grenzpendler sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Im Einzelnen gilt:

  • Bürger der Grenzkommunen und der Kommunen in zweiter Reihe (dazu zählt u.a. die gesamte Deutschsprachige Gemeinschaft), dürfen die Grenze für notwendige Angelegenheiten passieren und müssen dies nicht belegen. Hierbei darf man nur Tätigkeiten nachgehen, die auch in Belgien erlaubt sind.
  • Bürger welche in Belgien außerhalb einer Grenzregion leben, dürfen nur für die sogenannten "triftigen/essentiellen Gründe" die Grenze passieren. Zu den Ausnahmen gehören zwingende familiäre Gründe, humanitäre Gründe, Studiengründe und berufliche Gründe.
  • Bürger aus den Niederlandenn und aus Deutschland dürfen ebenfalls nur in den triftigen/essentiellen Gründen einreisen.

 

In jedem Fall muss der Bürger eine „Ehrenwörtliche Erklärung“ mit sich tragen, in der er die Reise rechtfertigt. Die Erklärung findet man unter: https://d34j62pglfm3rr.cloudfront.net/downloads/20210126_BU_Verklaring_op_eer_Finaal_DE_Goedgekeurd_Blanco.pdf

Bei einem Besuch von mehr als 48 Stunden gelten weitere Regeln.

Im Internet findet man eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien unter: https://euregio-mr.info/de/

Terminbuchungen für über 80-Jährige seit dem 25. Januar möglich

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist nicht möglich!

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.

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