
Corona-Virus - die Fallzahlen am Freitag, 26. März 2021
Veröffentlicht: Freitag, 26.03.2021 10:35
Bei den Corona-Zahlen liegt die Inzidenz in der StädteRegion Aachen am Freitag bei 106 und ist im Vergleich zum Vortrag um 2 gesunken. Die Inzidenz bleibt also weiterhin stabil, heißt es von den Krisenstäben.
Dazu gibt es 107 (-62) Neuinfektionen, aktuell sind hier 1123 (+34) Menschen infiziert.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.939 (+107).
18.325 (+73) ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 493 (+2), in den letzten Tagen sind zwei Männer im Alter von 87 und 95 Jahren verstorben, die vorher positiv auf das Corona Virus getestet worden ist.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Weitere Infos der Krisenstäbe im Überblick:
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen weiterhin stabil.
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme von Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal sich die Inzidenz in den vergangenen Tagen stabil zeigt (108-108-106-106-108-106). Am kommenden Montag (29.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der angekündigten aktualisierten Coronaschutzverordnung neu bewertet.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen allen Menschen auf, die kostenlosen Bürgertests zu nutzen - insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt.
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!
Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen
Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen, wenn es nicht notwendig ist. Die Grenzen bleiben aber grundsätzlich geöffnet, der kleine Grenzverkehr ist weiterhin jederzeit möglich. Mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion noch einmal auf die aktualisierten Reise-Hinweise aller drei Länder (Stand 25.03.2021) hin, die die Euregio Maas-Rhein in einer Übersicht zusammengestellt hat: https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen. Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation eingeben und erhält sofort die gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen angezeigt.
Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies seit dem 27. Januar weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt.
Neuer Impferlass
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Erlass zur Impfung der Bevölkerung fortgeschrieben und das Impfangebot auf weitere Personen der Priorität 2 (gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes) erweitert. Vordringlich sind jetzt auch Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV) zu schaffen. Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesem Fall mittels ärztlichen Attests zu erfolgen. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. April 2021, da zu diesem Zeitpunkt die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen bei niedergelassenen Ärzten beginnen soll.
Die gestern (25.03.2021) freigeschalteten Termine sind bereits ausgebucht. Es kommen aber regelmäßig neue Termine dazu; die findet man unter www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind.
Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe werden dazu angeschrieben. Wie bisher werden gemeinsame Buchungen für Lebenspartner möglich sein. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Am morgigen Samstag (27.03.2021) ist das GAZ von 10 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.
