
Corona-Virus - Die Fallzahlen am Freitag, 23. Oktober 2020
Veröffentlicht: Freitag, 23.10.2020 08:48
Im Corona-Risikogebiet StädteRegion Aachen gehen die Fallzahlen weiter nach oben.
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt jetzt bei ist 140 (+13). Seit Donnerstag gibt es in Stadt und StädteRegion Aachen 185 Neuinfektionen, somit haben sich bisher hier insgesamt (seit Beginn der Zählung im Februar 2020) 4288 Menschen mit dem Virus angesteckt. Bei den aktuell Infizierten gibt es (ohne Dunkelziffer) mit jetzt 847 Menschen 92 mehr als gestern am Donnerstag. 80 Patienten sind wieder genesen, insgesamt haben hier bei uns 3330 eine Corona-Infektion hinter sich gebracht, heißt es.
Die Zahl der gemeldeten Tödesfälle mit einer Covid-19-Erkrankung liegt bei 111. Von den einzelnen Kommunen hat Baesweiler die höchste Sieben-Tage-Inzidenz mit 328 (vorher 321), dahinter folgen Alsdrof mit 206 (vorher 168) und Simmerath mit 195 (vorher 175).
Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots - Gefährdungsstufe 2 festgestellt
Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.
Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen.
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/corona
In Baesweiler gilt ein noch strenger Maßnahmenkatalog
Die Stadt Baesweiler hat seit letzter Woche rapide steigende Fallzahlen und eine 7-Tage-Inzidenz von über 300. Um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, hat die Stadtverwaltung einen strengen Maßnahmenkatalog aufgestellt, der ab sofort und vorläufig bis zum 31. Oktober gilt. Betroffen davon sind alle städtischen Sportstätten (insbesondere Sportplätze, Sport- und Turnhallen sowie das Freizeitbad) und Kulturveranstaltungen, Aufführungen, Konzerte sowie ähnliche Veranstaltungen. Auch die Personenzahlen bei Trauungen im Standesamt und Trauerfeiern in den Trauerhallen werden noch stärker reglementiert. Nach einem Gespräch mit den Religionsgemeinschaften haben die muslimischen Gemeinden in Baesweiler freiwillig vereinbart, dass Freitagsgebet bis zum 31. Oktober freiwillig aussetzen zu wollen.
„Wir haben in allen Kommunen festgestellt, dass viele der privaten Feiern ihren Ursprung in religiösen Anlassen, wie Hochzeiten, Taufen, Kinderkommunionen und Gottesdienste bzw. Gebete hatten. Davon waren alle Religionen betroffen“, so Ziemons. „Die Hygienekonzepte in den Moscheen sind hervorragend und auch bei unseren unangekündigten Besuchen vor Ort konnten wir den Gemeinden eine perfekte Umsetzung bescheinigen“, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons der StädteRegion. „Daher ist der freiwillige Verzicht auf die Gebete sehr hilfreich, wichtig und absolut vorbildlich. Unser Ziel muss es sein, Sozialkontakte überall auf ein Minimum zu reduzieren. Wir sind dankbar, dass die Gemeinden so gute Partner in der Bekämpfung der Pandemie sind“.
Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert.
Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Nur Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. In Pausenzeiten darf auf die Mund- Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.
Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen.
Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.
Appell der Krisenstäbe
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
