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Corona-Virus - die Fallzahlen am Freitag, 22. Januar 2021
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Freitag, 22. Januar 2021

Veröffentlicht: Freitag, 22.01.2021 09:31

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Die Corona-Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen melden am Freitag, dass die Sieben-Tage-Inzidenz hier bei uns mit 75 (-1) nahezu unverändert ist.

Neu infiziert haben sich seit Donnerstag 83 (+39) Menschen, insgesamt haben sich damit bei uns bisher 16.164 Menschen angesteckt.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist gestiegen - von 783 auf aktuell 841 (+58).

Bei den Todesfällen mit einer Corona-Infektion gibt es seit Donnerstag nochmal drei neue - insgesamt haben wir somit bisher 393 Covid-19-Tote zu beklagen. Zuletzt sind drei Frauen im Alter von 52, 95 und 103 Jahren gestorben.

Wieder genesen sind inzwischen 14.930 (+22) ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen.

Außerdem weisen die Krisenstäbe darauf hin, dass am Montag eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft tritt (siehe hier unten auf der Seite unter "Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion").


Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

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Corona-Virus - die Fallzahlen am Freitag, 22. Januar 2021
© StädteRegion Aachen
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Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion:

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Aktualisierte Coronaschutzverordnung: Um die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen, tritt am Montag (25. Januar) eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft.

- Kontakte: Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

- Pflicht zum Tragen von Masken: In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.

- Homeoffice: Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, muss Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice angeboten werden. Hierzu hat der Bund am 20. Januar 2021 entsprechende Regelungen erlassen. Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken künftig Pflicht; diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Auch dies ergibt sich unmittelbar aus der neuen Bundes Corona-Arbeitsschutzverordnung.

- Gottesdienste: Auch bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und anderen Zusammenkünften zur Religionsausübung sind statt Alltagsmasken nun medizinische Masken zu tragen. Außerdem müssen Religions-gemeinschaften, die keine den Regelungen der Coronaschutzverordnung entsprechenden Schutzkonzepte vorgelegt haben, ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorab anzeigen.

- Lokale und regionale Maßnahmen: Die Coronaschutzverordnung sieht nun vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.

- Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 14. Februar 2021 und ist nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.


Informationen zur Corona-Schutzimpfung: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.


Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ): Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.


Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.


Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.

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