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Corona-Virus - die Fallzahlen am Freitag, 12.6.2020
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Freitag, 12.6.2020

In der StädteRegion Aachen sind aktuell - unabhängig von einer Dunkelziffer - nur noch 18 Menschen mit dem Coronavirus infiziert - zwei weniger als am Mittwoch.

Bei den Neuinfektionen sind zwei Fälle dazugekommen - somit haben sich bisher hier insgesamt 1982 (+2) Leute angesteckt.

Die Zahl der Todesfälle liegt weiter bei 95 (+0).

Allein in der Stadt Aachen gibt es bisher 984(+1) bestätigte Fälle.

1869 (+4) Patienten sind inzwischen wieder genesen.

Das Abstrichzentrum in Aachen am Tivoli ist nur noch bis einschließlich Freitag, 12.6., 16 Uhr, in Betrieb - zwei mobile Abstrichteams der StädteRegion bleiben im Einsatz.

Veröffentlicht: Freitag, 12.06.2020 08:10

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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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* Die nächsten aktuellen Zahlen werden am Montag (15.06.2020) veröffentlicht.

* Notfall-Szenario: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde von Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen pro 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. - Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf diese Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten in den zurückliegenden sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern bei 0,5.

* Corona-Schutzmaßnahmen: Die aktuelle gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist unter www.staedteregion-aachen.de/coronavirus eingestellt. Diese gilt bis zum 15. Juni 2020. Zudem ist dort auch schon die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW online, die ab dem kommenden Montag, 15. Juni Gültigkeit hat. Darin sind weitere Lockerungen der Schutzmaßnahmen enthalten. Einige wichtige Punkte sind:

-   Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind jetzt unter Schutzauflagen, insbesondere auch zur Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer erlaubt. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern gelten erweitere Anforderungen. Sie sind nur in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zulässig.

-   Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.

-   Private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, können wieder unter Auflagen stattfinden. Sie sind mit höchstens 50 Teilnehmern unter Schutzvorkehrungen (insbesondere Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer) erlaubt.

-   Für den Handel wird die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks.

-   Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

-   Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.

-   Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen wieder möglich.

-   Floh- und Trödelmärkte können unter einem besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzept stattfinden.

-   Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden stattfinden.

-   Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen zum Hygiene- und Infektionsschutz wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.

-   Die Ausübung von Kontaktsportarten ist auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer sichergestellt werden.

-   Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.

* Neu ist eine Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium: Tests auf das Coronavirus können in sensiblen Bereichen dadurch ausgeweitet werden – jetzt auch ohne Krankheitsanzeichen. Siehe: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/Corona-Test-VO

Konkret sollen nun grundsätzlich alle Patienten getestet werden, die im Krankenhaus aufgenommen werden - unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Daneben können Gesundheitsämter oder Ärzte Tests für Menschen ohne Symptome veranlassen. Möglich werden damit umfassende Tests bei engen Kontakten zu Infizierten - zum Beispiel auch bei Corona-Ausbrüchen in Kitas oder Schulen sowie in Pflegeheimen.

* Am 15. Juni öffnen die Schulen für die Primarstufen: In NRW sollen ab dem 15. Juni 2020 (Montag) wieder alle Kinder im Grundschulalter bis zu den Sommerferien an allen Wochentagen die Schule besuchen. Damit soll den Kindern der Primarstufe vor den anstehenden Sommerferien nochmals ein durchgehender und geordneter Schulalltag ermöglicht werden. Der notwendige Infektionsschutz an Schulen der Primarstufe wird insbesondere durch das Prinzip konstanter Lerngruppen erfüllt. - Das bedeutet: Die Schülerinnen und Schüler werden bei Einhaltung der geltenden Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz ohne Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer unterrichtet. Anfangs- und Pausenzeiten werden gestaffelt. Zudem müssen Anwesenheit und Gruppenzusammensetzung dokumentiert werden. Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen. - Unter den genannten Voraussetzungen wird auch der Betrieb im Offenen Ganztag und in der Übermittagsbetreuung wiederaufgenommen. Mit der Rückkehr zu einem regulären Schulbetrieb endet das Angebot der schulischen Notbetreuung.

* Berufskollegs: Seit dem 11. Mai 2020 ist durch die vorgenommenen Priorisierungen in den Berufskollegs die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler bereits grundsätzlich möglich. Da sich nach den Abschlussprüfungen sukzessive die personellen und räumlichen Kapazitäten der einzelnen Berufskollegs erweitern, soll auch hier bis zu den Sommerferien schrittweise der Unterricht - zumindest tageweise – wieder als Präsenzunterricht für alle Schülerinnen, Schüler und Studierende realisiert werden.

* Abstrichzentrum: Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) im Aachener Tivoli wird zum 13. Juni ruhend gestellt. Zuletzt gab es nur noch deutlich weniger als 100 Testungen pro Tag. Zwei mobile Teams arbeiten weiter vom Gesundheitsamt aus gezielt in Einrichtungen und sogenannten Hotspots, also überall da, wo Corona-Infizierte entdeckt oder vermutet werden. Auch die prophylaktisch arbeitenden Beraterteams sind weiterhin unterwegs. Die Maßnahme ist mit den beiden kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Stadt und Land abgestimmt. Hausärzte und Krankenhäuser übernehmen jetzt wieder die Abstriche bei ihren Patienten. Eine Reaktivierung des Abstrichzentrums ist mit Vorlauf jederzeit möglich. Positive Testergebnisse werden auch in Zukunft beim Gesundheitsamt bearbeitet. Von dort aus erfolgt weiterhin die konsequente Kontaktpersonennachverfolgung. - Am Freitag, 12. Juni, ist das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli letztmalig von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin zu erhalten. In einer Vorprüfung wird abgeklärt, ob die Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind.

* Appell: Die Krisenstäbe weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nichtbeachtung in Quarantäne geschickt werden müssen. - Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 29. Juni weiter. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.

* Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

* Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der

StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.

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