
Corona-Virus - Die Fallzahlen am Freitag, 11. Februar 2022
Veröffentlicht: Freitag, 11.02.2022 08:40
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden am Freitag 2.791 Fälle mehr als noch am Mittwoch. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt mittlerweile bei 689. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 61 und 82 Jahren und drei Männer im Alter von 60, 74 und 83 Jahren verstorben. Sie waren zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet worden.
Das Robert Koch-Institut weist am Freitag für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.392 aus Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Weitere Infos der Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen
Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten.
Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html
Aktuelle Coronaschutzverordnung
Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern. Außerdem sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre jetzt den immunisierten Personen gleichgestellt. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar soll eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmenerfolgen.
Karneval
Für die Karnevalstage können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. Nach intensiven Abstimmungen mit den Akteuren des Aachener Karnevals und Vertretern der Gastronomie haben Stadt und StädteRegion Aachen entschieden, auf die Einrichtung von Brauchtumszonen für die Karnevalstage zu verzichten. Organisierte Veranstaltungen – auch Brauchtumsveranstaltungen – können auf der Basis der jetzt geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung und deren konsequenter und verantwortungsvoller Umsetzung durchgeführt werden.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 9. März 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung
Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung und Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt. Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle.
Eine Übersicht findet man unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html;jsessionid=8B2129F730415B23DE4A169E811DF760.internet111?nn=2386228
Kontaktmöglichkeit für „PCR-Positive“
Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.
Impfungen für Jugendliche und Erwachsene
Impfungen sind grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich.
Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Die Impfstelle der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Hier wird ohne Termin geimpft.
Die vierte Impfung ist für bestimmte Personengruppen ab sofort möglich
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Aktualisierung der STIKO-Empfehlung erlaubt das Gesundheitsministerium den kommunalen Impfstellen, bestimmten Personengruppen schon jetzt eine erneute Auffrischungsimpfung (vierte Impfung) anzubieten. Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen können deshalb ab sofort auch im Impfzentrum der StädteRegion Aachen eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Die vierte Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Menschen frühestens drei Monate nach der dritten Impfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll den zweiten Booster frühestens nach sechs Monaten erhalten.
Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen
Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar.
Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinder-Impfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Straße 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden.
Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant.
Die Kinder-Impfstelle ist montags bis samstags geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung.
Im Kinder-Impfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen.
Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung.
Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)
Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test, für Kontaktpersonen und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung an. PCR-Tests, die zum Beispiel zum Antritt einer Urlaubsreise gebraucht werden, sind im KAZ nicht möglich. Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, sollte dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden!
