
Corona-Virus - die Fallzahlen am Freitag, 10. Dezember 2021
Veröffentlicht: Freitag, 10.12.2021 09:11
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden am Freitag 536 (+305) Corona-Fälle mehr seit Mittwoch. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 643 (+6). In den vergangenen Tagen sind vier Frauen im Alter von 30, 83, 98 und 100 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 80 und 81 Jahren gerstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 39.841 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das Robert Koch-Institut weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 232 (-1) aus.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Weitere Infos der Krisenstäbe
Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten.
Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html
Coronaschutzverordnung
Die aktuelle Coronaschutzverordnung sieht deutliche Einschränkungen für Personen vor, die weder geimpft noch genesen sind. Aufgrund der erheblich höheren Infektions- und Erkrankungsrisiken dieser Personen mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Gesundheitssystem gilt für sie künftig bei allen privaten Kontakten im öffentlichen und im privaten Bereich eine Beschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts. Zudem erfolgt die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel unter Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs. Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt für alle von Bedeutung – gerade in Innenräumen. Daher gilt die Maskenpflicht weiterhin in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen. Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung bis zum 21. Dezember 2021 und ist nachzulesen unter: www.land.nrw/corona
Neue Quarantäneverordnung
Die wichtigsten Regelungen der aktuellen Quarantäneverordnung sind nachzulesen unter: https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/oeffentlichkeitsarbeit-s-13/informationen-zur-quarantaene
Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Die Impfungen von Kindern zwischen fünf und elf Jahren starten einheitlich in Nordrhein-Westfalen am 17. Dezember. Um dem besonderen medizinischen Beratungsbedarf der Eltern zu entsprechen, wird der Schwerpunkt der Kinderimpfungen in den Praxen der Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner liegen und um das Angebot der Hausärztinnen und Hausärzte ergänzt. Zusätzlich wird auch die StädteRegion eine eigene Kinderimpfstelle einrichten, die am 17.12.2021 um 8 Uhr in den Aachen-Arkaden (Trierer Str. 1) ihren Dienst aufnimmt. Hier werden nur erfahrene Kinder- und Jugendärztinnen impfen. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Eine Booster-Impfung ist aktuell nicht vorgesehen. Die Kinder-Impfstelle wird montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärztinnen und Ärzte ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff, der sich von der Handhabung und Dosierung von dem regulären Impfstoff unterscheidet. Das Impfangebot wird für alle Kinder zwischen fünf und elf Jahren zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob die STIKO die Impfung zunächst nur eingeschränkt für bestimmte Personengruppen empfiehlt. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Die Entscheidung über die Impfung treffen die Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit den Sorgeberechtigten in eigener Verantwortung. Alle Informationen und in Kürze auch die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung
Impfungen für Erwachsene
Eine Impfung ist grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe: https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister.
Außerdem kann man sich – in der Regel ohne Termin und kostenlos – an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Eine aktuelle Auflistung mit Öffnungszeiten finden Sie hier:
www.staedteregion-aachen.de/impfstellen
Das Impfzentrum der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) öffnet sonntags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr sowie freitags und samstags von 8 bis 24 Uhr.
In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angeboten. Booster-Impfungen sind aufgrund der Zulassung des Impfstoffs jedoch erst ab 18 Jahren möglich. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar.
Bürgerservice „Impfen“
Der Bürgerservice in der Impfstelle des Gesundheitsamtes steht weiterhin zur Verfügung. Hierfür sollte man einen Termin vereinbaren unter:
https://www.staedteregion-aachen.de/buergerservice-impfstelle
Coronatests
Seit dem 13. November sind Bürgertests wieder kostenlos. Informationen zu Testzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltest zu finden.
Wer coronatypische Symptome hat, muss wie bisher in einer Arztpraxis getestet werden! Wer sich privat selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt / der Hausärztin machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Testungen sind auch im Kommunalen Abstrichzentrum (KAZ) am Bahnhof Rothe Erde möglich (Beverstr./Ecke Trierer Str. und Adalbertsteinweg). Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.
Weiterhin 2G – PLUS (!) für Krankenhaus-Besucher*innen, Testpflicht für alle.
Die Krankenhäuser haben ihre Besuchsregelungen bekräftigt. Wegen des zwischenzeitlichen Ausbaus der Teststruktur ist ein negativer Test für Besucher und auch für ambulante Behandlungen Pflicht. Somit gilt:
Besuche sind nur noch immunisierten, also geimpften und genesenen Personen erlaubt, die zusätzlich einen Testnachweis vorlegen können. Auch für Kinder ab fünf Jahren ist der Test einer zugelassenen Teststelle erforderlich! Je Patient*in sind weiterhin maximal zwei Besucher*innen gleichzeitig erlaubt. Der Besuch von Covid-19-Patienten ist aufgrund der Quarantäne grundsätzlich nicht gestattet. Die Begleitung Sterbender bleibt weiterhin jederzeit möglich.
Eine Ausnahme gilt für die Ambulanzen. Patient*innen, die zu einer ambulanten Behandlung oder Sprechstunde in das Krankenhaus kommen, müssen immer einen negativen Test vorweisen – auch, wenn Sie vollständig geimpft, geboostert oder genesen sind. Das gilt auch für Begleitpersonen. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist maximal 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von maximal 48 Stunden. Notaufnahmen sind von der Regelung grundsätzlich nicht betroffen.
