
Corona-Virus - die Fallzahlen am Donnerstag, 3. Dezember 2020
Veröffentlicht: Donnerstag, 03.12.2020 09:13
Die Corona-Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen melden heute 145 (+1) Neuinfektionen, insgesamt haben sich damit bisher hier (seit Beginn der Zählung im Februar 2020) 10.605 Menschen mit dem Virus angesteckt.
Aktuell infiziert sind 1100 Menschen, 22 mehr als am Dienstag.
Die Sieben-Tage-Inzidenz für die gesamte StädteRegion ist gestiegen - und zwar um 16 auf jetzt 133, am höchsten ist sie in Würselen mit aktuell 255.
9314 (+120) Menschen haben bei uns bisher eine Corona-Infektion hinter sich gebracht.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle mit einer Covid-19-Erkrankung ist nochmal um drei gestiegen auf jetzt 191, hinzugekommen zwei Frau im Alter von 68 und 73 Jahren sowie ein 85-jähriger Mann.
So verteilen sich die Fallzahlen auf die einzelnen Kommunen:
Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer
• aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
• ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
• ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
• mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.
Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!
Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.
Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.
Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.
Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen
