Corona-Virus - die Fallzahlen am Donnerstag, 18. März 2021

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Bei den Corona-Zahlen ist die Inzidenz in der StädteRegion am Donnerstag erstmals seit Mitte Januar wieder über die 100er Marke gestiegen, sie liegt jetzt bei 104.

Mit neuen Corona-Schutzmaßnahmen ist zunächst hier aber nicht zu rechnen. Das haben uns die Krisenstäbe mitgeteilt, die sich am Freitag wieder treffen. Wenn der Wert sich allerdings über 100 verfestigt, müssen die Krisenstäbe zusätzliche Schutzmaßnahmen prüfen und sich mit dem Gesundheitsministerium abstimmen. 

Dazu gibt es 157 Neuinfektionen. Aktuell sind hier 950 Menschen infiziert, 106 mehr als Mittwoch.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.232 (+248).

17.800 (+51) ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 482.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

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Schutzmaßnahmen mit Gesundheitsministerium prüfen

Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz steigt somit erstmals seit dem 14. Januar auf über 100, exakt auf 104. Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme weiterer Lockerungen existiert nicht. Laut aktuellem Erlass der Landesregierung sollen vor Ort Gesamtkonzepte vorbereitet werden, wie im Falle einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung des Inzidenzwerts 100 weiter verfahren werden soll. Die Krisenstäbe müssen diese Maßnahmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) abstimmen. Die Krisenstäbe haben das aktuelle Infektionsgeschehen stets im Blick und beschäftigen sich fortlaufend mit der Frage, ob und wie Maßnahmen gegebenenfalls angepasst werden müssen.

Weitere Infos der Krisenstäbe im Überblick:

Kostenlose Bürgertests

Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten. Diese Sichtweise der Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen ist jetzt von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eindeutig bestätigt worden.

Alle aktiven Testzentren findet man HIER.

Mit Hilfe der Kurzadresse kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Von den 46 in der StädteRegion beauftragten Teststellen haben inzwischen 33 ihren Betrieb aufgenommen. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Mit Testbussen werden zusätzlich letzte „weiße Flecken“ versorgt.

 

Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden.

 

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.

Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

 

Impfungen mit Impfstoff von AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Impfungen für über 80-Jährige mit BioNTech sind nicht betroffen.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das NRW-Gesundheitsministerium am 15. März 2021 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Bundesregierung aufgrund einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt hat. Vor dem Hintergrund neuer Meldungen von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa hält das PEI weitere Untersuchungen für notwendig. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird voraussichtlich noch heute (18.03.2021) darüber entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. AstraZeneca steht bislang für die Impfungen in der Eingliederungshilfe sowie der berufsbezogenen Gruppen (z.B. Schul- und Kita-Beschäftigte oder Beschäftigte bei Pflegediensten etc.) zur Verfügung. Auch im Impfzentrum der StädteRegion Aachen wurden die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca umgehend gestoppt.

 

Impfungen für Personen ab 80 Jahren mit BioNTech gehen weiter.

Personen ab 80 Jahren werden weiterhin mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft Sie können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090).

 

Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich! Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren.

 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

 

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

 

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

 

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.

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