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Corona-Virus - die Fallzahlen am Dienstag, 5. Januar 2021
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Dienstag, 5. Januar 2021

Veröffentlicht: Dienstag, 05.01.2021 10:19

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Die Corona-Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen melden am Dienstag (5.1.21) nur zwei Corona-Neuinfektionen.

Damit haben sich bisher hier bei uns insgesamt 14.723 Menschen angesteckt.

Aktuell infiziert sind 1.473 (-108) Menschen.

Die Zahl der Todesfälle mit einer Corona-Infektion ist nochmal um neun gestiegen auf jetzt 301 Menschen - zuletzt sind vier Frauen zwischen 78 und 95 Jahren sowie fünf Männer zwischen 51 und 80 Jahren gestorben.

Wieder genesen sind inzwischen 12.949 (+489) ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist um 11 zurückgegangen und liegt jetzt bei 116.


Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

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Corona-Virus - die Fallzahlen am Dienstag, 5. Januar 2021
© StädteRegion Aachen
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Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:

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Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.


Hinweis zu den aktuellen Zahlen: In der Gesamtzahl der Fälle sind heute in Aachen 9 Fälle weniger als gestern. Zu Veränderungen der Zahlen in den einzelnen Kommunen kann es kommen, wenn übermittelte Adressen sich im Nachhinein als nicht aktuell erweisen. Zum Beispiel werden beim Test die Daten aus der Krankenkassenkarte übernommen, diese an das Labor und mit dem Testergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt. Die übermittelten Daten gehen zunächst so in die Statistik ein. Wenn sich dann beispielsweise beim Anruf des Gesundheitsamtes bei den betroffenen Personen herausstellt, dass eine Person mittlerweile in einer anderen Stadt gemeldet ist, werden die Daten aktualisiert.


Coronaeinreiseverordnung (in der Fassung vom 4. Januar 2021): Personen, die nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Südafrika aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Die 10 Tage werden gerechnet ab dem Tag der Ausreise. Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika sind verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Testzeugnis vorzulegen (Einreisetestung). Diese Einreisetestung ist keine Freitestung! Folglich müssen sich diese Personen absondern. Fünf Tage nach der Einreise soll dann eine erneute Testung vorgenommen werden. Ist das Ergebnis dieser Testung negativ, endet mit dem Erhalt des Testergebnisses die Absonderungspflicht. Andernfalls besteht diese weiter und das zuständige Gesundheitsamt kann im Einzelfall über die individuelle Anordnung eines weiteren Tests entscheiden. Alle Einreisenden aus anderen Risikogebieten sind ebenfalls verpflichtet, sich abzusondern, wenn sie sich nicht höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einem Coronatest unterziehen oder unterzogen haben. Unterbleibt die Einreisetestung wird die einzuhaltende Absonderung durch das negative Ergebnis eines später vorgenommenen Tests beendet (Freitestung), der jederzeit nach der Einreise erfolgen kann. Die Ausnahmen bleiben weitestgehend unverändert. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 17. Januar 2021 außer Kraft.


Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ): Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.


Informationen zur Corona-Schutzimpfung: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.


Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.

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