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Corona-Virus - die Fallzahlen am Dienstag, 19. Januar 2021
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Dienstag, 19. Januar 2021

Veröffentlicht: Dienstag, 19.01.2021 09:42

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In Stadt und StädteRegion Aachen ist die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag nochmal ein wenig zurückgegangen, sie liegt jetzt bei 83 (-2).

Neu infiziert haben sich seit Montag nur zwei Menschen, insgesamt haben sich damit bei uns bisher 15.933 Menschen angesteckt.

Auch die Zahl der aktuell Infizierten ist weiter zurückgegangen - von 955 auf aktuell 791 (-164).

Bei den Todesfällen mit einer Corona-Infektion gibt es seit Montag acht neue - insgesamt haben wir bisher 370 Covid-19-Tote zu beklagen. Zuletzt sind fünf Frauen und drei Männer im Alter von 84 bis 99 Jahren sowie ein Mann im Alter von 87 Jahren gestorben.

Wieder genesen sind inzwischen 14.772 (+15) ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen.

Außerdem weisen die Krisenstäbe darauf hin, dass die Quarantäne-Verordnung aktualisiert worden ist(siehe unten bei "Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion").


Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

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Corona-Virus - die Fallzahlen am Dienstag, 19. Januar 2021
© StädteRegion Aachen
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Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion:

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Aktualisierte Quarantäneverordnung: Ab sofort (19. Januar) gilt eine aktualisierte Verordnung zur Regelung von Absonderungen (Quarantäneverordnung). Für Personen, bei denen das Vorliegen eines Quarantänesachverhalts nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts eindeutig festzustellen ist (eigenes positives Testergebnis oder positives Ergebnis in der Hausgemeinschaft), ordnet die Verordnung automatisch Quarantäne an. Zudem werden aufgrund der Anpassungen der Empfehlungen des RKI auch diejenigen Personen erfasst, deren Coronaschnelltest ein positives Ergebnis aufweist. Ist der darauffolgende PCR-Test negativ, endet die Quarantäne. Erfolgt kein PCR-Test, bleibt die Quarantäne mit der üblichen Frist bestehen. Das gleiche gilt für die Haushaltsmitglieder. Die Quarantäne endet für positiv getestete Personen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, frühestens nach zehn Tagen ab der Vornahme des Tests. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen. Für Haushaltsangehörige der getesteten Person endet die Quarantäne, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, nach 14 Tagen gerechnet ab der Testung. Die Quarantäne kann frühestens verkürzt werden, wenn das positiv getestete Haushaltsmitglied am 10. Tag nach der Testung einen PCR-Test oder Coronaschnelltest vornimmt und ein negatives Ergebnis erhält. Einheitlich für alle von der Verordnung erfassten Personenkreise wird die Dauer der Quarantäne sowie die Möglichkeit der Verkürzung mittels eines negativen Tests geregelt. Für die Personen, bei denen eine Infektion mit einer Virusvariante nachgewiesen ist, soll gemäß der Empfehlung des RKI von einer Verkürzung der Quarantäne mittels abweichender Anordnung abgesehen werden. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Quarantäne sind einheitlich festgesetzt und der Begriff der Quarantäne wird einheitlich verwandt. Auf die Unterscheidung zwischen Quarantäne, Absonderung und Isolierung kommt es mithin nicht mehr an. - Die Verordnung gilt bis zum 12. Februar und ist nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.


Informationen zur Corona-Schutzimpfung: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.


Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ): Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.


Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.


Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.

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