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Corona-Virus - die Fallzahlen am Dienstag, 10. November 2020
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Dienstag, 10. November 2020

Veröffentlicht: Dienstag, 10.11.2020 09:09

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Die neuen Fallzahlen fürs Corona-Risikogebiet StädteRegion Aachen:

Es gibt seit Montag in Stadt und StädteRegion 153 Neuinfektionen, somit haben sich bisher hier insgesamt (seit Beginn der Zählung im Februar 2020) 7.426 Menschen mit dem Virus angesteckt.

Aktuell infiziert sind 1.210 Menschen, 100 weniger als am Montag.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für die gesamte StädteRegion liegt jetzt bei 229 (+11), am höchsten ist sie nach wie vor in Baesweiler mit aktuell 406 (+48).

Insgesamt haben hier bei uns bisher 6.076 (+245) Menschen eine Corona-Infektion hinter sich gebracht.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle mit einer Covid-19-Erkrankung ist um acht auf jetzt 140 gestiegen. Hinzugekommen sind fünf Männer im Alter von 74, 77, 81, 82 und 83 Jahren sowie drei Frauen im Alter von 79, 82 und 90 Jahren.

Außerdem weisen die Krisenstäbe auf die Corona-Nachbarschaftshilfe hin - eine Plattform, um Hilfsangebote zu sammeln und zu vermitteln. Weitere Infos dazu auf dieser Seite unten unter "Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:"

So verteilen sich die Fallzahlen auf die einzelnen Kommunen:

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Corona-Virus - die Fallzahlen am Dienstag, 10. November 2020
© StädteRegion Aachen
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Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:

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Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern gerechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.


Aktualisierung der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung: In der Coronaschutzverordnung sind ab sofort konkretere Regelungen zum Individualsport gültig: Demnach gelten als Individualsport nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximaleiner Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die Sportanlagen verantwortlichen Personen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken.

Außerdem wird eine Ausnahme für ärztlich verordneten Rehasport definiert: Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, sind erlaubt, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf Sportanlagen mindestens zwei Meter beträgt.

Der Betrieb von Wettannahmestellen ist ab sofort wieder gestattet. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Entgegennahme der Spielscheine, Wetten und so weiter. Ein darüberhinausgehender Aufenthalt in den betreffenden Einrichtungen (etwa zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich

die Wetten beziehen) ist unzulässig. Die Anzahl von gleichzeitig in den Geschäftsräumen anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter nicht überschreiten.

Neben zur Berufsausübung zählender Probebetrieb zur Berufsausübung zählende Konzerte und Aufführungen ohne Publikum zur Aufzeichnung oder Übertragung in Fernsehen, Radio und Internet zulässig.

Die Coronabetreuungsverordnung regelt nun, dass Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske nicht beachten, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen sind.


Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Einreisende aus Risikogebieten sind weiterhin verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt bei Einreise zu informieren und sich umgehend nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Diese kann nicht mehr durch einen negativen COVID-19-Test vor der Einreise vermieden bzw. durch einen solchen Test sofort nach Einreise beendet werden. Mit der neuen Einreiseverordnung kann nun frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise ein Test durchgeführt werden, durch den die Quarantäne im Fall eines negativen Ergebnisses beendet ist. Die Testung ist für die Betroffenen kostenlos.

Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung ein digitales System zur Beschleunigung des Meldeverfahrens verbindlich eingeführt. Reisende haben sich dazu vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Diese Daten stehen dann dem Gesundheitsamt zur Verfügung. Das Landesministerium bittet ausdrücklich darum, von nicht dringend notwendigen Reisen – auch im Inland – abzusehen.

Die Coronaeinreiseverordnung gilt bis zum 30. November und ist nachzulesen auf aachen.de/corona in der Rubrik „NRW-Coronaschutzverordnung“.


Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Dieses Formular ist jetzt online und kann von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein unter https://crossing-borders.euregio-mr.info/de einsehbar.


Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Termine können nur online vereinbart werden! Stadt und StädteRegion Aachen haben in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ein Teil des Zentrums wird von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben, der andere Teil vom Gesundheitsamt. Die Terminvergabe ist nur online möglich unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Kontaktpersonen ersten Grades bekommen ihren Termin NICHT über das Online-Formular. Sie werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.


Corona-Nachbarschaftshilfe: Die steigenden Corona-Infektionszahlen führen für viele Menschen zu Herausforderungen. Konkrete Unterstützung im Alltag kann notwendig werden, weil man zu einer Corona-Risikogruppe gehört oder zeitweilig eine Quarantäneauflage befolgen muss. Vielleicht wird Hilfe beim Einkauf oder bei der Besorgung von Medikamenten benötigt. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege in Aachen bieten in enger Abstimmung mit der Stadt und StädteRegion Aachen eine Plattform an, um Hilfsangebote im Rahmen der Nachbarschaftshilfe zu sammeln und zu vermitteln. Wer Unterstützung benötigt oder wer anderen Menschen ehrenamtlich helfen möchte, kann sich hier melden: Entweder telefonisch unter 0241 94927180 (montags bis freitags von 10 – 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 – 15 Uhr) oder per Mail an: nachbarschaftshilfe@caritas-aachen.de


Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. - Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf aachen.de/corona in der Rubrik „NRW-Coronaschutzverordnung“.


Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

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