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Corona-Virus - die Fallzahlen am Dienstag, 1. Dezember 2020
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Dienstag, 1. Dezember 2020

Veröffentlicht: Dienstag, 01.12.2020 10:48

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Die Corona-Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen melden heute 27 (-224) Neuinfektionen, insgesamt haben sich damit bisher hier (seit Beginn der Zählung im Februar 2020) 10.316 Menschen mit dem Virus angesteckt.

Aktuell infiziert sind 1164 Menschen, 75 weniger als am Montag.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für die gesamte StädteRegion ist leicht gesunken - und zwar um 12 auf jetzt 118, am höchsten ist sie in Würselen mit aktuell 245.

8.968 (+100) Menschen haben bei uns bisher eine Corona-Infektion hinter sich gebracht.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle mit einer Covid-19-Erkrankung ist nochmal um zwei gestiegen auf jetzt 184, hinzugekommen sind zwei Frauen im Alter von 86 und 93 Jahren.

So verteilen sich die Fallzahlen auf die einzelnen Kommunen:

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Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:

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*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Coronaschutzverordnung

Die neue Coronaschutzverordnung von NRW sieht in Übereinstimmung mit den Bund-Länder-Beratungen etliche Verschärfungen vor. Dazu gehören die Kontakt- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel, die jetzt auch auf Parkplätzen und vor den Geschäften gilt. Maskenpflicht besteht zudem wie bisher in Bus, Bahn und Taxi. In privaten Autos gilt sie nicht. Die neue Coronaschutzverordnung für NRW beinhaltet auch Details zum angekündigten Teil-Verbot von Feuerwerken.

 Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur für zwei Haushalte erlaubt - also mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands - in jedem Fall mit maximal fünf Menschen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Ordnungsbehörden haben zudem festzulegen, an welchen Orten unter freiem Himmel eine Alltagsmaske getragen werden muss.

 Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sollen Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ mit höchstens zehn Personen stattfinden dürfen. Kinder bis 14 Jahren sind auch hier ausgenommen. Für Weihnachten und Silvester sind damit Lockerungen der Kontaktbeschränkung vorgesehen. Ausdrücklich erlaubt wird der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt.

 

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet, allerdings darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei großflächigen Betrieben darf auf der Fläche, die 800 Quadratmeter übersteigt, höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche im Ladenlokal sein (Beispiel: 840 m² = max. 82 Personen).

 Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen bleiben mindestens bis zum 20. Dezember geschlossen. Erlaubt bleibt die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken für den Verzehr zu Hause. Auf private Reisen und Verwandtenbesuche soll man verzichten. Übernachtungsangebote im Inland darf es nur noch für notwendige Zwecke geben, nicht für touristische.

Coronabetreuungsverordnung

Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung enthält nur marginale Änderungen. Weiterhin gilt, dass alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet sind, eine Alltagsmaske zu tragen. Dies gilt nicht für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. Gestrichen wurde die Ausnahme von der Ausnahme: Ab sofort darf - auch wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden kann - bei Konferenzen, Besprechungen und auf Sitzplätzen im Lehrerzimmer nicht mehr auf Mindestabstand bzw. Alltagsmaske verzichtet werden.

 Die Verordnungen sind nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/corona. Sie treten mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft.

Informationsformular zum Grenzübertritt

Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?

Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.

Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.

Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.

Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

 Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

 Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

 Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

 

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