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Corona-Notbremse greift ab Samstag
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Corona-Notbremse greift ab Samstag

Weil in der StädteRegion Aachen schon am dritten Tag in Folge die Inzidenz über 100 liegt, gilt ab Samstag automatisch die bundesweite Corona-Notbremse. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf mehr als 165 müssen die Schulen in den vollen Distanzunterricht. Dies ist nach den relevanten RKI Zahlen derzeit in der StädteRegion noch nicht gegeben. Hier liegt die Inzidenz bei 161.

Veröffentlicht: Freitag, 23.04.2021 10:16

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Zentrale Regelungen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 sind:

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  • Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt und zusätzlich eine weitere Person (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt). Diese Kontaktbeschränkung gilt jetzt erstmals in NRW verbindlich auch im privaten Raum!
  • In diesem Passus ist auch geregelt, dass bei Beerdigungen maximal 30 Personen anwesend sein dürfen.
  • Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr mit der Ausnahme, dass von 22 bis 24 Uhr die „alleinige körperliche Bewegung im Freien“ (Joggen, Spaziergang) erlaubt bleibt. Es gibt eng gefasste Ausnahmen von der Ausgangssperre wie zum Beispiel medizinische Notfälle. Auch der Besuch des Impfzentrums zur Wahrnehmung der Coronaschutzimpfung stellt eine Ausnahme dar.
  • Der gesamte Freizeitsektor von Freizeitparks über Bäder aller Art, dem Wellnessbereich, Bordellen, Wettanbietern, bis hin zu Stadtführungen und Freizeitschifffahrt ist untersagt.
  • Die Öffnung von Läden und Märkten ist untersagt. Das Abholen vorbestellter Ware (Click & Collect) bleibt in allen Läden möglich.
  • Es gibt die schon bekannten Ausnahmen für den Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungs- und Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Tier- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Hier gilt: Maximal ein Kunde je 20 Quadratmeter ist zugelassen.
  • Es gibt die Möglichkeit in einem Laden außerhalb des täglichen Bedarfs mit einem Termin einzukaufen (Click & Meet), so lange die Sieben-Tage-Inzidenz nicht über der Schwelle von 150 liegt. Das ist dann allerdings nur einem bestätigten negativen Corona-Test möglich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Es sind auch Kontaktdaten anzugeben. Hier gilt: Maximal ein Kunde je 40 Quadratmeter ist zugelassen.
  • In allen Geschäften gilt die bekannte Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) oder alternativ einer medizinischen Maske.
  • Der Kulturbereich bleibt komplett geschlossen – das gilt ausnahmslos auch für alle Museen. Die einzige Ausnahme stellen Autokinos dar.
  • Es gibt die Möglichkeit die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten zu besuchen, dafür ist allerdings ein anerkannter und bestätigter negativer Corona-Test notwendig, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Sport ist (mit Ausnahme des Profisports) nur als kontaktlose Ausübung von Individualsportarten alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt.
  • Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gilt eine Höchstgrenze von 5 Kindern bei Ausübung des kontaktlosen Sports im Freien. Ist ein Trainer anwesend, benötigt dieser einen bestätigten negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Gaststätten und Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung von oder das Abholen von Speisen bleibt erlaubt.
  • Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, bleiben untersagt. Ausgenommen sind medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen sowie Friseurbetriebe und Fußpflege. Dabei sind allerdings FFP2-Masken (oder vergleichbar) zu tragen. Kunden, die Leistungen einer Friseurbetriebes oder der Fußpflege wahrnehmen möchten, müssen dazu einen bestätigten negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Für Fahrgäste im ÖPNV gilt eine Maskenpflicht FFP2 oder vergleichbar.
  • Touristische Übernachtungsangebote sind untersagt.
  • Schulen gehen bei einer Inzidenz von mehr als 100 automatisch zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht über.


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