
Corona-Fallzahlen Montag, 23.03.2020
In der Städteregion Aachen gibt es aktuell 530 Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind. 249 davon in der Stadt Aachen. Außerdem gibt es einen weiteren Todesfall, einen 1939 geborenen Mann aus Würselen. Somit erhöht sich die Zahl der Todesfälle in der StädteRegion Aachen auf sechs.
Nach Angaben der Krisenstäbe von Stadt und Städteregion Aachen haben die kommunalen Ordnungsämter und die Polizei noch immer viele Einsätze in Parks und auf Spiel- und Bolzplätzen, weil sich viele Menschen nicht an die Regeln halten. Außerdem sind Betrüger unterwegs, die sich als angebliche Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgeben. Unter dem Vorwand, Corona-Proben nehmen zu wollen, versuchen sie sich Zutritt in Wohnungen zu verschaffen. Dabei ist eine ältere Frau Opfer eines Diebstahls geworden. Das Gesundheitsamt der Städteregion weist darauf hin, dass es im Zuge der Corona-Krise keine Hausbesuche durchführt. Bei dem Verdacht auf eine solche Betrugsmasche soll man die Polizei rufen.
Weitere Infos der Krisenstäbe:
Kontaktverbot und weitere Maßnahmen: In der Sitzung der Krisenstäbe wurde die vom Land erlassene Rechtsverordnung beraten. Die Feinheiten in der örtlichen Umsetzung werden im Laufe des Tages festgelegt.
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das jetzt in Kraft getreten ist. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.
Neue Situation bei Schulen und Kitas: Die NRW Landesregierung hat geregelt, dass ab heute (23. März) auch Kinder einen Betreuungsanspruch haben, bei denen nur ein Elternteil eine so genannte Schlüsselperson ist. Bislang wurden nur Kinder betreut, wenn beide Erziehungsberechtigten solche Schlüsselpersonen in der kritischen Infrastruktur sind. Das Betreuungsangebot für diese Kinder wird bei nachgewiesenem Bedarf auch auf Wochenenden und die Osterferien ausgedehnt. Eltern müssen sich mit der Bescheinigung ihres Arbeitsgebers direkt an die jeweilige Schul- oder Kitaleitung wenden.
Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Eltern wenden sich in diesen Fällen an das jeweilige örtliche Jugendamt.
Wichtige Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Derzeit sind aufgrund der Corona-Krise zahlreiche Einschränkungen in allen Lebensbereichen notwendig. Dies führt möglicherweise auch dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr wie gewohnt ihrer Beschäftigung nachgehen können, z. B. weil
• sie selbst positiv auf das Virus getestet wurden,
• sie unter Quarantäne stehen,
• ihr Betrieb geschlossen bleiben muss oder
• sie durch die Schul-/KiTa-Schließungen gezwungen sind, die Betreuung Ihrer Kinder zu übernehmen.
Mit einer aktuell erstellten Informationsschrift wollen StädteRegion und Stadt Aachen viele der mit dieser Situation verbundenen Fragen, beantworten oder kompetente Ansprechstationen benennen. Dies soll dazu beitragen, Unsicherheiten und Ängste zu nehmen, die aus der aktuellen Situation entstehen und die vielfach auch existenziell sind. Antworten auf die Fragen wie diese finden alle Interessierten und Betroffenen in der Broschüre:
• Was kann ich tun bei einem Verdienstausfall?
• Kann ich Kurzarbeitergeld beantragen?
• Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
• Ab wann erhalte ich Kurzarbeitergeld?
• Was ist mit den Sozialversicherungsbeiträgen?
• Wie und wo stelle ich den Antrag?
• Was muss ich tun, wenn ich auf Leistungen des Jobcenters angewiesen bin?
• Welche Unterlagen werden für einen Antrag auf Leistungen des Jobcenters benötigt?
Die Broschüre gibt es HIER als PDF-Datei zum Download.
Straßenverkehrsamt: Der Bürgerservice Zulassung im Straßenverkehrsamt Würselen muss am heutigen Freitag wegen kurzfristigen personellen Engpässen komplett geschlossen bleiben.
Dringender Appell: Die Krisenstäbe weisen aus IMMER NOCH gegebenen Anlässen darauf hin, dass die über die Erlasse der NRW-Landesregierung beschlossenen Maßnahmen eingehalten werden müssen. Das Ziel, die sozialen Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren, um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen, steht hinter allen Maßnahmen. Polizei und Ordnungsbehörden kontrollieren.
Geschäfte und Veranstaltungen: Die Vertreter aller kommunalen Ordnungsbehörden sowie der Bezirksämter und der Polizei haben sich getroffen und ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt. Demnach soll die Umsetzung der umfangreichen NRW-Erlasslage beispielswiese zu Einrichtungen, Geschäften, aber auch öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis hin zu Spiel- und Bolzplätzen einheitlich erfolgen. Polizei und Ordnungsbehörden kontrollieren aktuell schon verstärkt und in enger Kooperation vor Ort.
Abstrichzentrum: Das Kommunale Abstrichzentrum ist wochentags, 8 bis 18 Uhr, erreichbar. Aktuell kommt es zu einem hohen Aufkommen von Anrufen. Wir bitten um Verständnis, wenn es in besonders stark frequentierten Zeiten bei der Hotline dennoch zu Wartezeiten kommt. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen.
An der Hotline wird abgeklärt, ob folgende Bedingungen grundsätzlich erfüllt sind:
• Der Anrufende hatte innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem positiv getesteten Menschen (also 15 Minuten Kontakt von Angesicht zu Angesicht in einem geschlossenen Raum oder Kontakt mit Körperflüssigkeiten gehabt haben),
• oder der Anrufende lebt in einem gemeinsamen Haushalt mit einer unter Quarantäne stehenden Person (sogenannte Kontakt-1-Personen).
• oder der Anrufende ist innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet eingereist sein oder hält sich regelmäßig in einem besonders betroffenen Gebiet auf. Infos hierzu findet man online unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
• und der Anrufende muss entsprechende Krankheitssymptome aufweisen (Abgeschlagenheit, grippeähnliches Gefühl, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber). Sollten beide Bedingungen erfüllt sein, erhält man eine Einladung ins Abstrichzentrum per E-Mail.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen unterhält seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline über 0241/510051 (an Werktagen und am Wochenende von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.
Aktiviert ist an Werktagen auch die Behördenrufnummer 115.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Hotline zum Corona-Virus unter der Nummer 0211/91191001 geschaltet.
Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind auch am Wochenende über die Hotline 116117 zu erreichen.
Ausdrückliche Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte blockieren Sie nicht unnötig die Notrufnummern 110 und 112!
Veröffentlicht: Montag, 23.03.2020 09:43