CDU: Templergraben-Beschluss ist rechtswidrig

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In Aachen kritisiert die CDU den Beschluss im Mobilitätsausschuss zur Sperrung von Templergraben und Annuntiatenbach für Autos als rechtswidrig.

Die Christdemokraten verweisen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, der entschieden habe, dass Klimaschutzziele nicht als Begründung für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen geeignet sind.

Laut Gericht und Straßenverkehrsordnung sei für einschränkende Maßnahmen nur die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer relevant.

Die Aachener Stadtverwaltung habe aber ausdrücklich den Klimaschutz als Begründung für die Maßnahmen zum Reallabor Templergraben genannt.

Daher fordert die CDU jetzt von Oberbürgermeisterin Keupen, den Beschluss aufgrund der rechtlichen Probleme zu beanstanden. Templergraben und Annuntiatenbach müssten sofort wieder für alle Verkehrsteilnehmer freigegeben werden.