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Caritas: Anhebung der Grundsicherung müsste höher ausfallen
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Caritas: Anhebung der Grundsicherung müsste höher ausfallen

Zum neuen Jahr sind die Regelsätze der Grundsicherung angehoben worden - nach Ansicht des Caritasverbands im Bistum Aachen reicht das aber nicht.

Denn Menschen, die von Grundsicherungsleistungen leben müssen, seien besonders hart von der Pandemie betroffen. So sei beispielsweise der Haushaltsstrom bei einer alleinstehenden Person nur mit 39,45 Euro in der Regelleistung berücksichtigt, obwohl viele Versorger schon steigende Strompreise angekündigt haben. Das führe zu Energiearmut und Energieschulden bei Empfängern von Grundsicherung. Die höheren Energiekosten müssten dann irgendwo anders mühevoll eingespart werden.

Zum 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber die Regelleistungen der Grundsicherung erhöht. Der Eckregelsatz beträgt seitdem für eine alleinstehende Person 446 Euro und für zusammenlebende Ehepartner bzw. Lebenspartner jeweils 401 Euro. Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres erhalten 283 Euro, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 309 Euro und ab Beginn des 15. Lebensjahres 373 Euro. Jede weitere Person ab 18 Jahren, die im gleichen Haushalt lebt, erhält 357 Euro. Dadurch fallen einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, höher aus. Die Erhöhung gilt auch für Bezieher von Sozialhilfe.

Für alle Interessierten, die sich einen ersten Überblick über Leistungen und Ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitsuchende verschaffen möchten, hat der Caritasverband für das Bistum Aachen seinen Testbogen mit den aktuellen Regeleistungen überarbeitet. Der Testbogen steht HIER zum Download bereit.

Das Aachener Jobcenter bietet dazu auch einen Online-Rechner an - und zwar HIER.

Veröffentlicht: Dienstag, 05.01.2021 14:56

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