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Cannabis-Teilfreigabe: Freude und Bedenken
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Cannabis-Teilfreigabe: Freude und Bedenken

Veröffentlicht: Freitag, 23.02.2024 14:45

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Der Bundestag hat am Freitag die Teilfreigabe von Cannabis beschlossen.

Damit ist der Besitz von Marihuana entkriminalisiert.

Ab April darf jeder Erwachsene 50 Gramm Gras für den Eigenkonsum im privaten Raum sowie drei Pflanzen zum Eigenanbau besitzen. In der Öffentlichkeit liegt die Grenze bei 25 Gramm. Außerdem dürfen Cannabis-Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern den Anbau kollektiv betreiben, aber nicht-kommerziell.

Für Minderjährige bleibt der Besitz und Konsum verboten. Über Risiken soll mehr aufgeklärt werden, Prävention und Therapiemaßnahmen sollen verstärkt werden.

Über das neue Gesetz freuen sich viele, die sich seit langem gegen die Ungleichbehandlung von Cannabis im Vergleich zur harten Droge Alkohol engagieren.

Die Aachener SPD-Bundestagsabgeordnete Ye-One Rhie sieht im Cannabisgesetz einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer progressiven Drogenpolitik:

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Ye-One-Rhie, MdB SPD aus Aachen
Froh über das neue Cannabis-Gesetz
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Michael Ziemons, der Gesundheitsdezernent der StädteRegion Aachen, hat weiterhin Bedenken - vor allem im Zusammenhang mit dem Jugendschutz und der Grenznähe hier. Ziemons zu Antenne AC:

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Michael Ziemons, Gesundheitsdezernent der StädteRegion Aachen
Bedenken wegen Jugendschutz
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Michael Ziemons, Gesundheitsdezernent der StädteRegion Aachen
Grenznähe und Qualitätskontrolle
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Diese Bedenken teilt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht:

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Karl Lauterbach (SPD), Bundegesundheitsminister
Was mit dem Cannabis-Gesetz erreicht werden soll
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Das Cannabisgesetz geht noch in den Bundesrat, dort ist es allerdings nicht zustimmungsbedürftig.

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