
Bußgeld-Katalog betrifft auch StädteRegion
Der neue Bußgeldkatalog von Bundesverkehrsminister Scheuer gilt nicht mehr. Nach einem Erlass des NRW-Innenministeriums müssen alle laufenden Bußgeldverfahren, nach dem alten Bußgeld-Katalog behandelt werden, der vor dem 28. April galt. Das heißt wer in Aachen und der Region im Mai und Juni zu schnell gefahren ist, könnte um ein Fahrverbot oder Bußgeld herumkommen. Das gilt allerdings erstmal nur für alle laufenden Bußgeldverfahren. Für die Mitarbeiter vom Staßenverkehrsamt bedeutet dies aber einen massiven bürokratischen Aufwand, sagt die Städteregion Aachen. Denn Mehrere tausend Bescheide müssten neu ausgestellt werden. Oberste Priorität haben falsch ausgestellte Fahrverbote. Wie mit bereits rechtskräftigen Verfahren umgegangen werden soll, in denen Verkehrssünder schon ein Bußgeld bezahlt oder schon ihren Führerschein abgegeben haben, will das Bundesverkehrsministerium noch mitteilen. Allein in Aachen ist die Rede von insgesamt 40.000 Bescheiden im ruhenden und über 10.000 Bescheiden im fließenden Verkehr.
Veröffentlicht: Freitag, 10.07.2020 04:23