
Bistum Aachen: Kein Hauptverfahren gegen Pfarrer K.
Gegen den Pfarrer aus dem Bistum Aachen, gegen den die Aachener Staatsanwaltschaft wegen sexuellen Missbrauchs vor knapp einem Jahr Anklage erhoben hat, wird das Amtsgericht Jülich kein Hauptverfahren einleiten.
Unabhängig davon macht das Bistum Aachen (entsprechend der geltenden kirchlichen Vorschriften) aber eine Voruntersuchung für ein Kirchenrechtsverfahren gegen den Mann.
Außerdem wird der Interventionsbeauftragte des Bistums Aachen, Helmut Keymer, den Fall intensiv begleiten.
Transparenz und Aufklärung stehen für das Bistum Aachen an erster Stelle, teilt es mit. So habe das Bischöfliche Generalvikariat Aachen alle Personalakten aus der Zeit zwischen 1965 bis 2019 - insgesamt mehr als 30.000 Dokumente - zur unabhängigen Aufarbeitung an eine externe Anwaltskanzlei übergeben. Die externe Studie hat das Ziel, systemische Ursachen und Verantwortliche (Bischöfe, Generalvikare, Personalverantwortliche) klar zu benennen. Mit der unabhängigen Untersuchung - auch der Akten des beschuldigten Priesters - will das Bistum Aachen überprüfen, ob die getroffenen Entscheidungen richtungsweisend für das zukünftige Handeln der Verantwortlichen sind, um neues Leid zu vermeiden.
Veröffentlicht: Donnerstag, 15.10.2020 09:48