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BGH: Kein Wegerecht aus Gewohnheit in Kohlscheid
Nachbarn haben kein Recht, ein angrenzendes fremdes Grundstück zu durchqueren, nur weil sie das schon immer gemacht haben. Dazu müsste das Wegerecht im Grundbuch eingetragen sein.
Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag entschieden.
Es geht um einen Nachbarschaftsstreit in Herzogenrath-Kohlscheid. Dort hat ein Eigentümer 2016 den Bewohnern des Nachbarhauses verboten, über sein Grundstück zu deren Garagen zu gelangen. Vorher war der Zugang jahrzehntelang möglich gewesen.
Die betroffenen Eigentümer können noch hoffen, dass das Oberlandesgericht Köln ihnen ein sogenanntes Notwegerecht einräumt. Dafür müssten sie bezahlen.
Veröffentlicht: Freitag, 24.01.2020 05:57
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