Beschluss: "Camp for Gaza" darf vor der RWTH bleiben
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.11.2024 12:03

Das "Camp for Gaza" an der RWTH Aachen darf weiter dort bleiben.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einer Räumung des pro-palästinensischen Camps der "Students for Palestine" eine Absage erteilt, die Veranstaltung sei durch die Versammlungsfreiheit geschützt.
Damit hat das OVG eine frühere Entscheidung des Aachener Verwaltungsgerichts gekippt, das die Ende September angeordnete Räumung als voraussichtlich rechtmäßig bewertet hatte.
In der Begründung aus Münster heißt es weiter, dass die in Anspruch genommenen Flächen ein öffentlich zugänglicher Kommunikationsraum und damit ein geschützter Versammlungsort seien. Insofern sei deren Inanspruchnahme auch ohne Zustimmung der Hochschule zulässig. Die zeitliche Beschränkung der Versammlung erweise sich als rechtswidrig, so das OVG.
Laut früheren Angaben umfasst das Camp 35 bis 40 Zelte und Pavillons. Es besteht seit Mitte 2024 auf Rasenflächen am Hauptgebäude der Hochschule.