
Beschlagnahmung von Harley Davidson war rechtmäßig
Die Beschlagnahmung von zwei Harley Davidson Motorrädern war rechtmäßig. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Aachen entschieden. Die beiden Motorräder waren im Sommer bei Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Verbot der Rockergruppe Bandidos in Stolberg beschlagnahmt worden. Dagegen hatte der Bruder eines Mitglieds der Bandidos geklagt. Ihm gehören die Motorräder, er selbst habe aber nichts mit den Bandidos zu tun, hieß es. Das sah das Verwaltungsgericht anders. Laut der Richter seien die Motorräder häufig für Vereinszwecke genutzt worden. Außerdem habe anderes Beweismaterial wie zum Beispiel Kutten gezeigt, dass er zwar nicht Mitglied der Bandidos in den Benelux-Staaten sei - aber dem verbotenen deutschen Ableger der Gruppe angehört hat. Er habe regelmäßig an Veranstaltungen der deutschen Vereinigung teilgenommen.
Veröffentlicht: Montag, 24.01.2022 16:09