
© Nahrung-Genuss-Gaststättem
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Beschäftigte sollen Weihnachtsgeld-Anspruch prüfen
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten rät Beschäftigten in der StädteRegion Aachen abzuklären, ob ihnen ein Weihnachtsgeld zusteht. Vor allem die rund 46.100 Minijobber bei uns könnten von solchen Sonderzahlungen profitieren. Im Gastgewerbe, im Fleischer oder Bäckerhandwerk gehen viele Mitarbeiter häufig leer aus. Ob den Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zusteht, ist im Tarifvertrag festgelegt. Laut der Hans-Böckler-Stiftung bekommen in Betrieben mit Tarifvertrag nur rund 77 Prozent der Mitarbeiter ein Weihnachtsgeld.
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.11.2019 12:58
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