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Berufskrankheit Parkinson
© IG BAU | Tobias Seifert
Wenn nach dem Job die Schüttellähmung kommt: Parkinson durch chemische Pflanzenschutzmittel ist als Berufskrankheit anerkannt. Darauf hat die IG BAU Aachen im Mai 2026 hingewiesen. „Denn wer auf dem Feld oder im Gewächshaus über Jahre häufig Pflanzenschutzmittel spritzt, der hat ein erhöhtes Risiko, später Parkinson zu bekommen“, warnt Tomislav Stevkov von der Agrar-Gewerkschaft.
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Berufskrankheit Parkinson

Veröffentlicht: Montag, 04.05.2026 09:56

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Ärzte in der Städteregion Aachen sollten Parkinson-Patienten gezielt danach befragen, ob deren Erkrankung beruflich bedingt ist.

Das fordert die Gewerkschaft IG BAU hier bei uns.

Denn das Parkinson-Syndrom durch Pestizide ist als Berufskrankheit anerkannt - davon betroffen sind zum Beispiel Landwirte, Gärtner, Floristen und Bauarbeiter. Voraussetzung ist ein Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln an mindestens 100 Tagen während der beruflichen Tätigkeit.

Patienten, bei denen eine Berufskrankheit anerkannt wird, erhalten intensive medizinische Versorgung und Geld von der Berufsgenossenschaft. 

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat eine Parkinson-Hotline geschaltet: 0561 / 785 - 10350.

Weitere Infos der Berufsgenossenschaft findet Ihr HIER.

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