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Belgisches Gericht kippt Laufzeitverlängerung
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Belgisches Gericht kippt Laufzeitverlängerung

Das belgische Verfassungsgericht hat das Gesetz für längere Laufzeiten der Pannen-AKWs Doel 1 und Doel 2 gekippt. Dem Gerichtshof zufolge wären für das Gesetz eine Umweltfolgenabschätzung und ein Widerspruchsverfahren nötig gewesen. Bis 2023 hat die Regierung Zeit, dies nachzuholen und ein neues Gesetz verabschieden zu lassen. Das AKW Doel sollte eigentlich schon 2015 nach Erreichen der Altersgrenze stillgelegt werden. Belgien hat die Betriebszeit aber nochmal bis 2025 verlängert. Zwei Umweltverbände hatten dagegen geklagt.  

Veröffentlicht: Freitag, 06.03.2020 06:11

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