
In Aachen haben bisher 13 Gastwirte das Angebot der Stadt genutzt, sich bei der Umgestaltung von Parkplätzen für Außengastronomie helfen zu lassen. Dabei stellt die Stadt mobile Heckenelemente zur Verfügung, mit denen die Außengastronomie-Flächen zur Straße und zu benachbarten Parkplätzen abgegrenzt werden können.
Im Juni hat der Stadtrat die Regeln für die Außengastronomie vorerst bis zum Jahresende geändert, um den Wirten in der Corona-Krise entgegen zu kommen.
Insgesamt hat die Stadt 92 große Kästen mit Hainbuchen bepflanzt, die so genutzt werden können. Der Stadtbetrieb liefert sie bei interessierten Betrieben an und stellt sie auch auf.
Normalerweise werden die Pflanzlästen beim Reitturnier in der Soers genutzt.
Weitere Infos der Stadt zum Thema:
Es können noch weitere Parkplätze in der Stadt für außengastronomische Zwecke genutzt werden. Wer das tun möchte, muss entsprechende Anträge bei der Verkehrsbehörde stellen. Für die Abgrenzung der Flächen müssen die Gastronomiebetriebe in Absprache mit der Verkehrsbehörde selbst sorgen.
Welche Flächen für die Außengastronomie tatsächlich im Umfeld von Betrieben genutzt werden dürfen, ist in Paragraf 8 der städtischen Sondernutzungssatzung erläutert:
- Flächen, die sich unmittelbar vor der Grundstücksfront des jeweiligen Betriebes befinden.
- Flächen, die sich unmittelbar vor der Grundstücksfront eines benachbarten oder gegenüberliegenden Grundstückes befinden, sofern der jeweilige Grundstückseigentümer einverstanden ist und die Flächen nicht durch eine Fahrbahn mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Stundenkilometer getrennt sind.
Der Ratsbeschluss bereitet der Verwaltung den Weg, darüber hinaus zusätzliche Flächen für die Außengastronomie zuzulassen. Und zwar ...
- auf überbreiten Gehwegen
- auf Flächen, die sich vor der Hausfront des übernächsten Nachbarn befinden, sofern dieser einverstanden ist;
- auf unmittelbar an den Gastronomiebetrieb angrenzenden Flächen in öffentlichen Park- und Grünanlagen
- auf öffentlichen Parkplätzen, die dem Gastronomiebetrieb unmittelbar vorgelagert sind.
Vor allem öffentliche Parkplätze dürfen ausnahmsweise für die Außengastronomie genutzt werden. Wichtig ist auch hier: „Die Gastronomiebetriebe müssen in jedem Fall einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis stellen“, so Heike Ernst, die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde. Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung verkehrsrechtlicher Gründe im Einzelfall. „Wir wollen Anreize schaffen. Zugleich können wir nicht alles zulassen. Für die schnelle Orientierung, welche Möglichkeiten für mehr Außengastronomie auf öffentlichen Parkplätzen bestehen, haben wir einen 5-Punkte-Prüfkatalog entwickelt.“
5-Punkte-Prüfkatalog für Außengastronomie auf öffentlichen Parkplätzen
- 1. Für die ausnahmsweise Nutzung zur Außengastronomie dürfen öffentliche Parkplätze in Verlängerung der Fassadenfront des jeweiligen Gastronomie¬betriebs herangezogen werden.
- 2. Gastronomiebetriebe können die Sondernutzung zur Außengastronomie nur für Parkplätze auf der eigenen, nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite beantragen.
- 3. Behindertenparkplätze, ebenso wie Liefer- und Ladezonen sind von der Nutzung zur Außengastronomie ausgeschlossen.
- 4. Für die Außengastronomie soll vorerst nicht mehr als ein Drittel des Parkplatzkontingents eines Straßenzuges herangezogen werden.
- 5. Die zur Sondernutzung durch Außengastronomie freigegebenen Parkplatzflächen sind durch geeignete und mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmende Schutzvorrichtungen gegen den Verkehr zu sichern: das heißt zur Fahrbahn sowie zu angrenzenden Parkplätzen hin.
Die bis 31. Dezember befristeten Änderungen gelten für das gesamte Stadtgebiet. Die Stadtverwaltung unterstützt die Gastronomiebetriebe gerne bei der Umsetzung.
Zentrale Anlaufstelle für Rückfragen, Beratung und Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen, Lagerhausstraße 20, in Aachen - Telefon: 0241/432-6862, Mail: sondernutzung@mail.aachen.de.
