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Aufenthaltsverbot von Lützerath jetzt vorm OVG Münster
© Alexander Franz
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Aufenthaltsverbot von Lützerath jetzt vorm OVG Münster

Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Donnerstag einen Eilantrag von Klimaaktivisten gegen das Aufenthaltsverbot in Lützerath abgelehnt. Der Kreis Heinsberg hatte den Aktivisten, die das Dorf aktuell besetzen, einen Platzverweis erteilt. Diese Allgemeinverfügung sei voraussichtlich rechtmäßig. Das Gericht beruft sich dabei auf das Polizei- und Ordnungsrecht. Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden.

Gegen den Beschluss haben die Klimaaktivisten jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Bislang aber fehle noch die nötige Begründung des Anwalts. Deshalb sei noch offen, wann es eine Entscheidung zur Beschwerde geben werde, heißt es.

Mitte Januar steht die Räumung des Dorfes an. Die Klimaaktivisten wollen das verhindern.

Für Freitag ist in Lützerath noch eine Sternsinger-Aktion geplant. Am Sonntag wird Klimaaktivistin Luisa Neubauer in Lützerath erwartet. Dort will sie am Dorfspaziergang teilnehmen. 

Veröffentlicht: Freitag, 06.01.2023 10:22

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