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Auch am Rursee gültige Regeln beachten!
Die Eifel-Gemeinde Simmerath weist aktuell darauf hin, dass bei Bootsfahrten und anderen Aktivitäten auf dem Rursee die geltende Corona-Schutzverordnung eingehalten werden muss.
Das Befahren des Rursees und das „Zu-Wasser-Lassen“ der Boote an den Steganlagen ist bisher nicht verboten oder beschränkt worden.
Wer sich aber nicht an Maskenpflicht und Hygienestandards hält, muss mit empfindlichem Bußgeld rechnen. Außerdem könnte auch die örtliche Ordnungsbehörde bei zu vielen Verstößen das Nutzen der Steganlagen untersagen.
Veröffentlicht: Montag, 29.03.2021 12:40
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