Arbeitslosigkeit schnell melden, sonst droht Geldverzicht

Wer arbeitslos wird, soll sich unbedingt rechtzeitig arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden.

Darauf weist die Arbeitsagentur Aachen-Düren hin.

Denn wenn man das nicht tut, erhält man eine Sperrzeit, in der auch der Anspruch auf finanzielle Leistungen ruht.

Letztes Jahr sind im hiesigen Arbeitsagenturbezirk rund 10.500 Sperrzeiten eingetreten - davon waren über 40 Prozent auf verspätete Arbeitsuchendmeldungen zurückzuführen.

Um eine Sperrzeit zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach deren Bekanntwerden erfolgen.

Um den Prozess der Arbeitsuchendmeldung zu vereinfachen, steht Betroffenen die Möglichkeit zur Verfügung, die Meldung bequem und unkompliziert über www.arbeitsagentur.de/eServices online durchzuführen.

Alternativ ist die Meldung auch telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 – 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 – 14:00 Uhr unter der gebührenfreien Hotline 0800 45555 00 möglich.

Sollte die Arbeitsuchendmeldung weder online noch telefonisch möglich sein, so ist eine persönliche Vorsprache in einer der Geschäftsstellen im Agenturbezirk Aachen-Düren erforderlich, um die Meldung durchzuführen.