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Antragsverfahren"Wiederaufbauhilfe" wurde vereinfacht
© bobbie.de
Das Hochwasser in Stolberg an der Zweifaller Straße im Sommer 2021.
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Antragsverfahren"Wiederaufbauhilfe" wurde vereinfacht

Damit Firmen nach der Hochwasserkatastrophe schneller an Geld kommen, hat das Land NRW das Antragsverfahren für die Wiederaufbauhilfe vereinfacht. Unter anderem können jetzt auch Ingenieure und Architekten als Gutachter tätig sein. Außerdem können bei der Schadensermittlung jetzt auch Steuerberater eingebunden werden. Unternehmen dürfen auch Teilanträge für Schäden stellen. Anträge stellen können Unternehmen,

Freiberufler und Selbstständige nach einer Beratung durch Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern und nach Vorlage eines Sachverständigengutachtens. Die Industrie- und Handelskammer Aachen hatte auf eine flexiblere Lösung gedrängt.


Veröffentlicht: Freitag, 05.11.2021 11:57

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