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Alsdorfer Unfall kommt vor BGH
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Alsdorfer Unfall kommt vor BGH

Der tödliche Unfall vom Jahresbeginn in Alsdorf muss am Bundesgerichtshof(BGH) neu aufgerollt werden.

Gegen das Urteil dazu von vor zehn Tagen am Aachener Landgericht haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision beantragt, berichtet die Aachener Zeitung.

Bei dem Unfall auf der L240 ist der Angeklagte unter Drogeneinfluss mit seinem Wagen auf einen an einer Ampel stehenden BMW aufgefahren. Dessen Fahrer ist seitdem querschnittsgelähmt, der Beifahrer des Angeklagten ist tot.

Veröffentlicht: Montag, 29.07.2019 11:55

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