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Mit Start des Semesters warnt die Polizei Aachen aktuell vor Alkohol auf dem E-Scooter. Die hat nämlich in den vergangenen Tagen mehrere Studierende mit E-Scootern unter Alkoholeinfluss erwischt und Verfahren eingeleitet. Denn viele wissen nicht: E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen den gleichen Promillegrenzen wie Autos. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat. Die Konsequenzen können Blutprobenentnahmen, Fahrverbote oder Führerscheinsicherstellungen sein. Die Polizei appelliert daher an die Studierenden: Wer Alkohol getrunken hat, sollte den E-Scooter stehen lassen und stattdessen zu Fuß gehen, öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder ein Taxi nehmen.
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