
Aktuelle Coronafallzahlen für die StädteRegion Aachen
In der Stadt und Städteregion Aachen sind aktuell noch 13 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Bislang gibt es bei uns 100 Todesfälle. Die Krisenstäbe weisen daraufhin, dass Urlauber, die aus Risikogebieten zurückkommen, nach der Wiedereinreise in Deutschland zwei Wochen lang in Quarantäne müssen. Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt auf Ihre Einreise hinzuweisen. Die Quarantänepflicht gilt nicht, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist.
Veröffentlicht: Freitag, 17.07.2020 07:59
Ausnahmen von der Quarantäne-Regelung
Ausnahmeregelungen gelten beispielsweise für Menschen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren sowie für Personen, die aus bestimmten Gründen (Verwandtschaftsbesuch, Sorgerecht, Besuch von Lebenspartnern etc.) für weniger als 72 Stunden nach Deutschland einreisen. Weiterhin gilt die Regelung nicht für Personen, die sich auf der Durchreise durch Nordrhein-Westfalen (ohne Übernachtung) befinden.
Für Beschäftigte der „kritischen Infrastruktur” gilt nun nicht mehr automatisch eine Ausnahme von der Quarantänepflicht, sondern nur nach einem negativen Testergebnis. Dasselbe gilt, wenn im Risikogebiet ein Verwandtenbesuch erfolgt ist. Die Risikogebiete werden von der Bundesregierung definiert und vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Dabei fließen sowohl die Fallzahlen als auch eine Bewertung des jeweiligen Infektions- und Testgeschehens ein. Es gilt immer die Einstufung des Landes am Tage der Wiedereinreise nach Deutschland.
Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man hier. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300 oder Email: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden.