
Aktionstag gegen Gewalt an Frauen - Gebäude erstrahlen orange
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.11.2021 05:28
Am Donnerstag ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Aus diesem Grund werden auch bei uns in Aachen und der Region mehrere Gebäude orange angestrahlt unter dem Motto "Orange the world". Darunter das Aachener Rathaus, der Elisenbrunnen oder die Domschatzkammer in Aachen. In Herzogenrath leuchten zum Beispiel das Rathaus und der Eurode Bahnhof orange, um ein sichtbares Zeichen zu setzen. Auch Geschäfte in der Städteregion machen mit.
Am häufigsten erfahren Frauen Gewalt durch enge Vertraute wie ihren Partner oder Ex-Partner, heißt es vom Aachener Hilfswerk Misereor. Seit Beginn der Corona-Pandemie seien die Zahlen gestiegen.
Häusliche Gewalt im Fokus
Gewalt gegen Frauen ist häufig häusliche Gewalt, die während der Corona-Pandemie stärker in den Fokus gerückt ist. Gleichzeitig verzeichnet die aktuelle Statistik auch steigende Fallzahlen. Elisabeth Auchter-Mainz, Präsidentin des Aachener Zonta Clubs und Opferschutzbeauftragte NRW, stellt alarmierende Zahlen aus der Kriminalstatistik vor: „In Deutschland stirbt nach wie vor jeden zweiten bis dritten Tag eine Frau an den Folgen häuslicher Gewalt. Im letzten Jahr gab es in NRW 29.155 Fälle von häuslicher Gewalt - das sind 7.7 Prozent mehr registrierte Fälle als 2019. Die Zahl der Tötungen, der sexuellen Nötigung und Vergewaltigungen sind angestiegen. Das sind alarmierende Zahlen. Wir dürfen hier nicht lockerlassen“.
„Häufig werden diese Gewalttaten und „Femizide“, und nichts anderes sind Morde an Frauen innerhalb von Partnerschaften, als Beziehungstat oder Familientragödie verharmlosend dargestellt. Wir müssen die Gewaltdelikte gegen Frauen beim Namen nennen und gemeinsam gegen die Strukturen arbeiten, die Gewalt entstehen lassen,“ fordert Sabine Bausch, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aachen.
Aktuell werden in der deutschen Rechtsprechung Tötungsdelikte, die nach einer Trennung an der (Ex-)Partnerin begangen werden, mitunter nicht als Mord gewertet, wenn die Trennung vom Opfer ausging und der Täter die Frau nicht verlieren wollte. Dies widerspricht der Istanbul-Konvention.
