
© Kreis Düren
© Kreis Düren
Anzeige
Das Aachener Verwaltungsgericht hat zwei Klagen des früheren Dürener Landrats Wolfgang Spelthahn zurückgewiesen.
Spelthahn hatte sich gegen die Forderung des Kreises Düren gewehrt, weitere Einnahmen aus Gremientätigkeiten abzuführen. Für die Jahre 2021 bis 2023 verlangte der Kreis insgesamt knapp 48.000 Euro zurück.
Das Gericht ist der Auffassung des Kreises gefolgt, demnach gehören die Mandate in Aufsichtsräten und Beiräten kommunaler Unternehmen zum Hauptamt des Landrats und sind schon durch seine Besoldung abgegolten. Spelthahn darf allerdings Einnahmen aus seiner Tätigkeit im Sparkassen-Aufsichtsrat behalten.
Gegen die Urteile ist noch Berufung möglich.
(Az: 1 K 291/25 und 1 K 3362/25)
Anzeige