
Aachener Uniklinik darf Epileptologie-Abteilung nicht betreiben
Die Stadt Aachen darf den Betrieb der Epileptologie-Abteilung der Uniklinik Aachen untersagen. Das hat heute das Oberverwaltungericht Münster entschieden. Mit dem Beschluss lehnt das Gericht einen Eilantrag der Uniklinik ab. In dem hatte die Klinik geklagt, weil die Stadt Aachen die Betreibung der umgebauten Epileptologie-Abteilung nicht erlaubte. Damit habe die Stadt aber rechtmäßig gehandelt. Da die Abteilung ohne einen genehmigten Bauantrag umgebaut worden und auch wesentliche Veränderungen an technischen Anlangen durchgeführt worden seien, habe die Stadt das Recht, den Betrieb der Abteilung zu verbieten, begründet das Gericht seine Entscheidung.
Veröffentlicht: Dienstag, 04.06.2019 12:00
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