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Aachener Richter "willkürlich"
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Aachener Richter "willkürlich"

Ein Richter am Aachener Amtsgericht hat willkürlich gehandelt, als er einem Beklagten in einem Mietstreit nicht die Kopie der Gerichtsakten überlassen hat.

Das hat jetzt der NRW-Verfassungsgerichtshof nach einer "Individualbeschwerde" geurteilt. Das Amtsgericht muss sich nochmal mit der Sache befassen.

In dem Mietstreit hat der Beklagte die Kopie der Gerichtsakten eingefordert. Weil das Gericht seinem Wunsch nicht nachgekommen ist, hat der Beklagte einen Befangenheitsantrag gestellt. Den hat der Richter mit der Begründung abgeehnt, das Überlassen der Kopie habe mit dem Rechtsstreit nichts zu tun.

Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat seine Entscheidung vom 11. Februar am Freitag, 21.2.20, unter dem Aktenzeichen "VerfGH 32/19.VB-3" mitgeteilt.

Der Verfassungsgerichtshof bestätigt zwar, dass der betroffene Richter ausnahmsweise selbst über den Befangenheitsantrag hat entscheiden dürfen. Die Begründung der Ablehnung sei aber sachlich nicht gerechtfertigt gewesen und der Jurist habe von der Möglichkeit, selbst zu entscheiden, in "damit willkürlicher Weise Gebrauch gemacht", heißt es in der Begründung. Die Begründung des Amtsgerichts sei nicht nachvollziehbar und im Ergebnis unhaltbar.

Solche Individualverfassungsbeschwerden sind in NRW erst seit Anfang 2019 möglich. Mit dem Fall aus Aachen hat der Verfassungsgerichtshof seitdem erst der zweiten Klage dieser Art stattgegeben.

Veröffentlicht: Freitag, 21.02.2020 16:32

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