aachen.de: BundID ab Montag nötig

© Screenshot https://id.bund.de/de/

Beim Serviceportal der Stadt Aachen auf aachen.de gilt ab kommendem Montag (24.6.24) ein neues Anmeldeverfahren: Die bundesweit gültige "BundID" löst dann die bisherige Anmeldemöglichkeit des Servicekonto.NRW ab.

Die BundID wird vom Bundesinnenministerium bereitgestellt und ermöglicht den einheitlichen Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Weitere Informationen zur BundID und die Registrierung findet Ihr HIER.

Wie die Stadt Aachen mitteilt, müssen sich alle, die künftig das Serviceportal (wie in Kürze auch alle weiteren kommunalen Portale in NRW) nutzen möchten, sich einmalig neu registrieren. Wichtig: Wer sich mit derselben E-Mail-Adresse für die BundID registriert, die schon für das Servicekonto.NRW verwendet wurde, findet seine bisherigen Anträge und Nachrichten auch weiterhin im Postfach des Serviceportals der Stadt Aachen vor.

Die Umstellung im Serviceportal der Stadt Aachen durch den beauftragten IT Dienstleister erfolgt am 24. Juni zwischen 14 und 15 Uhr. An diesem Tag wird das Serviceportal für eine Stunde nicht erreichbar sein.

Einige Vorteile der Bund.ID (laut der Stadt Aachen):

  • Durch die Anbindung an die BundID ist sichergestellt, dass eine sichere Kommunikation erfolgt. Dies ist beispielsweise bei einer E-Mail nicht der Fall.
  • Sofern persönliche Daten hinterlegt sind, können Formulare für Online-Anträge vorausgefüllt werden. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt vor Tippfehlern.
  • Innerhalb eines persönlichen Postkorbs können in der Vergangenheit eingereichte Anträge sowie empfangene Nachrichten und digitale Schreiben eingesehen und gespeichert werden. Bei neuen Posteingängen erhält man eine Benachrichtigung per E-Mail.
  • Mittels eID-Funktion des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels ist über die BundID eine gesicherte Authentifizierung möglich, die für einige Anträge zwingend erforderlich ist.
  • Die BundID ist interoperabel. Das bedeutet, dass das erstellte Konto auch nach einem Umzug bei anderen Kommunal- und Landesverwaltungen weitergenutzt werden kann.