Aachen: SFV klagt mit BUND gegen die Klimapolitik
Veröffentlicht: Donnerstag, 12.09.2024 10:33

Der BUND und der in Aachen ansässige Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) klagen zusammen mit vier Einzelpersonen vorm Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die Klimapolitik der Bundesregierung.
Die Verbände sagen, die Bundesregierung schaffe es nicht, den Herausforderungen der Klimakrise und ihren verfassungsrechtlichen Pflichten gerecht zu werden.
Nach Ansicht von SFV-Geschäftsführerin Susanne Jung können wir uns Ausreden und politische Unwilligkeit nicht mehr leisten. Man stehe an einem gefährlichen Scheideweg für die künftigen Generationen.
Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt wirft der Bundesregierung vor, dass sie die Klimaschutzgesetzgebung sogar abgeschwächt habe anstatt mehr fürs Klima zu tun. Das Klimaschutzgesetz sei geschliffen und wesentlicher Elemente beraubt worden. Aber Klimaschutz sei Menschenrecht – das hätten die Wetterextreme dieses Jahres wieder eindrücklich bewiesen. "Wir klagen Verantwortung ein, wir klagen auf Klimaschutz, der eine gute Zukunft möglich macht”, so Bandt.
Hintergrundinfos:
Die Verfassungsbeschwerde wird von Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt juristisch vertreten. Beide hatten schon 2018 im Auftrag von SFV und BUND die erste Verfassungsbeschwerde erarbeitet. Die war 2021 in wesentlichen Punkten erfolgreich. Mit dem novellierten KSG und angesichts der klimawissenschaftlichen Erkenntnisse sei aber nun erneut der Gang nach Karlsruhe geboten.
Heß und Ekardt führen dazu aus: „Das Verfassungsrecht verlangt ein wesentlich höheres Ambitionsniveau beim Klimaschutz. Schon heute ist das Klima-Budget Deutschlands erschöpft. Stattdessen hat die Bundesregierung mit der Reform des Klimaschutzgesetzes 2024 durch die Aufgabe der Sektorziele und die Abschwächung des Überprüfungsmechanismus bei der Treibhausgasreduktion den Klimaschutz noch weiter erschwert. Auch Deutschlands konkrete Klimamaßnahmen reichen bei weitem nicht.” Dadurch verstoße die deutsche Gesetzgebung gegen die Freiheitsrechte, das Recht auf Leben und Gesundheit und das Staatsziel Umweltschutz (Art. 2 Abs. 1, 2 Abs. 2, 20a GG). Denn der Klimawandel bedrohe die physischen Grundlagen unserer Freiheit, und auch eine lange verschleppte und dann in sehr kurzer Zeit anziehende Klimapolitik wäre nach dem BVerfG-Klima-Beschluss ein Grundrechtsproblem.